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Zwei Verletzte bei alkoholbedingten Vorfahrtsunfall auf der Kretabrücke

Während der Unfallaufnahme stellte die Polizei beim Unfallfahrer einen Alkoholwert von über zwei Promille fest.

Am Sonntag gegen 19:20 Uhr kam es auf der Kretabrücke in Bad Reichenhall zu einem Verkehrsunfall.

Ein 34-jähriger ukrainischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land fuhr mit seinem VW von Bad Reichenhall kommend und wollte auf die B21 Richtung Schneizlreuth nach links abbiegen. Hierbei stieß dieser mit dem vorfahrtsberechtigten Skoda eines 36-jährigen Bad Reichenhallers zusammen.

Der Unfallverursacher und seine drei Insassen blieben unverletzt. Der Fahrer des Skoda und seine 28-jährige Beifahrerin wurden jedoch leicht verletzt ins Krankenhaus Bad Reichenhall eingeliefert. Beide Fahrzeuge erlitten wirtschaftliche Totalschäden und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden liegt bei ca. 35.000 Euro.

Die Polizei stellte beim Unfallverursacher Alkoholgeruch fest. Der freiwillige Alkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des Unfallverursachers sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ist eingeleitet worden.

Weiter waren die Feuerwehren Bad Reichenhall und Karlstein mit technischer Hilfeleistung, Reinigung der Unfallstelle und Regelung des Verkehrs beauftragt. An der Unfallstelle kam es zu geringen Verkehrsbehinderungen.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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