In Berchtesgadener stoppte die Polizei einen 22-Jährigen unter Drogeneinfluss und eine 35-Jährige unter Alkoholeinfluss. Zwei Fahrzeuge waren am Hallthurmer Berg mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Bei einer Spontankontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots auf der B21 stoppte die Polizei einen Lkw der zudem noch gegen das Feiertagsfahrverbot verstieß.
Am Nachmittag des 16.04.2025 kontrollierte die Polizei Berchtesgaden einen Tagesausflügler aus dem Traunsteiner Landkreis. Bei dem 22-jährigen Altenmarkter wurden körperliche Anzeichen für den Konsum von Rauschmitteln festgestellt. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Bei dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Sollte der Wert über dem gesetzlichen Grenzwert liegen, erwarten den 22-Jährigen ein Monat Fahrverbot sowie 500 Euro Geldbuße.
Einer Berchtesgadener Polizeistreife fiel am Ostersonntag gegen 21.40 Uhr ein Pkw Audi auf, welcher in der von Hindenburg Allee auf der Fahrbahn stand, obwohl er problemlos die Fahrt hätte fortsetzen können. Im Fahrzeug befand sich eine Frau auf dem Fahrersitz, welche einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, um den Grund für den Halt zu ermitteln. Als die Dame, eine 35-Jährige aus Bayerisch Gmain, die Fahrertüre öffnete, wehte eine deutliche Alkoholfahne heraus, weshalb sogleich ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten wurde. Dieser zeigte ein Ergebnis von knapp 2 Promille an. Es folgte nun die Anordnung einer Blutentnahme im Krankenhaus Berchtesgaden, sowie die Sicherstellung des Führerscheins, auf welchen die Dame nun wohl länger verzichten muss. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld, sowie Punkte im Führerscheinregister.
Beamte der PI Bad Reichenhall führten am Vormittag des 17.04.2025 eine Lasermessung am Hallthurmer Berg in Fahrtrichtung Bischofswiesen durch. Zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr mussten bei lebhaftem Verkehr insgesamt zwei PKW-Lenker aufgrund überhöhter Geschwindigkeit angehalten werden. Beide Verstöße lagen nicht mehr im Bereich einer Verwarnung, weshalb die Verstöße zur Anzeige gebracht werden mussten.
Der „Spitzenreiter“ wurde bei erlaubten 50 km/h mit 75 km/h gemessen. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Am 18.04.2025, gegen 02:20 Uhr wurde durch eine Streife der PI Bad Reichenhall, im Rahmen der Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbotes, ein Sattelzug auf der B 21, Höhe Festplatz, angehalten und kontrolliert. Der Fahrer konnte keine Ausnahmegenehmigung über das bestehende Nachtfahrverbot vorweisen. Zudem verstieß der Fahrer gegen das geltende Feiertagsfahrverbot. Gegen ihn wurde eine Anzeige erstattet und die Weiterfahrt untersagt.
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