Bei einer Schwerverkehrskontrolle im Ortsgebiet von Fridolfing fielen den Beamten an dem Fahrzeug frische Unfallschäden auf.
Am Dienstag den 25.03.2025, führte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Traunstein, Lkw-Kontrollen auf der B20 im Gemeindebereich Fridolfing durch. Gegen 09:20 Uhr, wurde an der Kontrollstelle ein slowenischer Sattelzug angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Sattelzug war in Fahrtrichtung Tittmoning unterwegs.
Beim Aushändigen der Dokumente fiel den Beamten auf, dass der 26-jährige serbische Fahrzeugführer stark verschmutzte Hände hatte. Auf Nachfrage äußerte dieser, dass es in seiner Sattelzugmaschine sehr dreckig sei und deshalb auch seine Hände dreckig wären. Bei der technischen Inaugenscheinnahme des 40-Tonner-Sattelzuges, wurden auf der rechten Fahrzeugseite eindeutige Kratzspuren einer Schutzplanke festgestellt. Zudem waren die Reifen und die rechte untere Fahrzeugseite des Sattelaufliegers stark verschmutzt. Auf Nachfrage äußerte der Fahrzeugführer, dass dies beim Ankoppeln des Sattelaufliegers in Österreich passiert sei.
Dies war ebenso unglaubwürdig wie die Geschichte mit den dreckigen Händen.
Der digitale Fahrtenschreiber der Sattelzugmaschine wurde daraufhin ausgelesen und ausgewertet. Aufgrund der zurückgelegten Kilometer und der Fahrgeschwindigkeit, konnte die Fahrtstrecke des Sattelzuges nachvollzogen werden. Es stellte sich so heraus, dass sich der Unfall auf der B20 im Gemeindebereich Saaldorf-Surheim ereignete.
Bei einer Nachschau am berechneten Ort, wurde dort ein ca. 50 Meter langer Schaden am rechten Fahrbahnrand sowie ein Schaden an der Schutzplanke festgestellt. Der entstandene Sachschaden wird von der Straßenmeisterei Freilassing festgestellt.
Ebenfalls aufgrund des Tachografen, konnte nachvollzogen werden, dass der Fahrzeugführer nach dem Unfall mehrere Minuten anhielt, wohl um den Schaden zu begutachten. Anschließend fuhr er ohne den Verkehrsunfall zu melden weiter bis er schließlich durch die Beamten gestoppt wurde.
Nachdem der Fahrer mit den Fakten konfrontiert wurde, gestand dieser die Unfallflucht. Er wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angezeigt.
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