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Kfz-Zulassungen für Neufahrzeuge ab sofort im Onlineverfahren möglich

Für die Nutzung des Onlineverfahrens ist jedoch vorher die Anmeldung beim Bürger-Service-Portal nötig.

Der Landkreis Berchtesgadener Land bietet Antragstellern für eine Kfz-Zulassung oder eine Kfz-Abmeldung ab sofort über das „Bürger-Service-Portal“ auf der Website die Möglichkeit, Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, im Onlineverfahren ab- oder umzumelden. Ebenso ist es möglich Neufahrzeuge, die mit einem COC-Papier (Certificate of Conformity/ EG-Übereinstimmungserklärung) und einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ausgestattet sind, im Onlineverfahren erstmals anzumelden.

Für alle Zulassungsvorgänge ist es erforderlich, sich im Bürger-Service-Portal zu registrieren. Eine Ausnahme ist die Kfz-Abmeldung, für die eine Registrierung nicht nötig ist.

Im Einzelnen sind folgende Zulassungsvorgänge online möglich:
• Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
• Wiederzulassung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs
• Umschreibung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel und/oder Wohnortwechsel
• Adressänderung und Tageszulassung (nur bei Neufahrzeugen möglich)

Erforderliche Unterlagen werden direkt im Programm angezeigt. Der genaue Ablauf wird im Zulassungsvorgang ebenfalls erklärt.

Zusätzlich bietet das Bürger-Service-Portal die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Fahrzeugbrief, der von einer Finanzierungsbank an die Zulassungsbehörde Berchtesgadener Land gesandt wurde, bereits eingetroffen ist (Online-Auskunft Fahrzeugbriefe).

Weitere Informationen zur KfZ-Zulassung gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/kfz-zulassung/. Das Bürger-Service-Portal ist unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/buergerservice-portal/ abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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