Nur wenige Fahrzeuge waren am Eisenrichter zu schnell. In der Nacht auf Donnerstag stellte die Grenzpolizei mehrere Fahndungsnotierungen und Verstöße fest. Ein Belgier versuchte mit etwas Marihuana einzureisen. Bei Anger entdeckten die Schleierfahnder mehrere falsche Führerscheine und eine vorgetäuschte Kfz-Zulassung. Zahlreiche Pkw-Fahrer tippten in Freilassing auf ihrem Telefon herum. Ein gesuchter Kosovare versuchte mit einem Reisebus einzureisen.
Am Mittwoch, 29.01.2025 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Kontrollort: Bischofswiesen, B 20 beim Eisenrichter, Kontrollzeitraum 07:07 – 12:30 Uhr, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 70 km/h.
Im genannten Zeitraum passierten 1454 Fahrzeuge die Messstelle. 7 Lenker waren dabei so schnell unterwegs, dass Anzeigen erstattet werden müssen. Weitere 12 Fahrzeuglenker wurden mit geringerer Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen, dementsprechend werden hier Verwarnungsgelder erhoben.
Beim schnellsten Pkw wurde an diesem Tag eine Geschwindigkeit von 97 km/h festgestellt.
In der Nacht vom 29.01. auf den 30.01.2025 führten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der A8 zahlreiche Überprüfungen im Rahmen von Schleierfahndungskontrollen durch und stellten dabei mehrere Fahndungsnotierungen und Verstöße fest.
Beispielsweise wurde um 22:15 Uhr ein 22-jähriger Mann kontrolliert, gegen den drei Aufenthaltsermittlungen deutscher Justizbehörden vorlagen – zwei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine wegen Diebstahls.
Gegen 22:20 Uhr erweckte ein Pkw mit slowenischer Zulassung, welcher auf der A8 in Fahrtrichtung Salzburg fuhr, das Interesse der Beamten. Der 36-jährige Fahrer konnte bei der anschließenden Kontrolle keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen und wurde daher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Um 01:46 Uhr wurde zudem ein 41-jähriger Mann überprüft, gegen den eine Aufenthaltsermittlung wegen gefährlicher Körperverletzung bestand.
Außerdem hielten die Pidinger Schleierfahnder gegen 02:25 Uhr einen 33-Jährigen an, welcher in seinem Pkw mit belgischer Zulassung knapp 10 Gramm Cannabis versteckt hatte. Gegen ihn wurde wegen der versuchten Ausfuhr von Cannabis eine Anzeige nach dem Konsumcannabisgesetz erstattet.
Alle Personen konnten nach erfolgter Sachbearbeitung entlassen werden.
Wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz muss sich ein 22-jähriger Belgier verantworten. Der Mann wurde Freitagnacht zusammen mit einem Freund auf der A8 Höhe Piding einer Schleierfahndungskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Durchsuchung wurde durch Beamte der Grenzpolizei Piding im Kulturbeutel des Pkw-Lenkers eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Das Rauschgift wurde sichergestellt und der junge Mann wegen der unerlaubten Einfuhr von Cannabis angezeigt. Anschließend konnte er die Heimreise antreten.
Am Nachmittag des 30.01.2025 kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding auf der Autobahn A 8 am Parkplatz Angerer Berg einen Pkw mit ukrainischer Zulassung. Bei der Durchsicht der mitgeführten Dokumente wurde festgestellt, dass der 37-jährige Beifahrer im Besitz eines totalgefälschten Führerscheins ist. Der ebenfalls 37-jährige Fahrzeugführer konnte bei der Kontrolle einen echten Führerschein vorweisen. Bei der genaueren Durchsuchung des Pkw auf der Dienststelle wurde im Gepäck des Fahrers allerdings auch ein totalgefälschter Führerschein aufgefunden. Der Grund des Besitzes konnte bislang nicht ermittelt werden. Nach Anzeigenaufnahme, Sicherstellung der Falsifikate und Hinterlegung einer Sicherheit im jeweils vierstelligen Bereich konnten beide Männer die Weiterfahrt antreten.
Kurz darauf wurden die Fahnder der Grenzpolizei Piding erneut fündig. An der Behelfsausfahrt Fuchssteig wurde eine 55-Jährige aus dem Landkreis Traunstein einer Kontrolle unterzogen, nachdem festgestellt wurde, dass ihr Fahrzeug als stillgelegt vermerkt ist. Bei der Kontrolle wurde bemerkt, dass sich Siegelmarken am Kennzeichen befanden, die den Anschein einer aufrechten Zulassung erwecken sollten. Die Frau wurde daraufhin wegen diverser Straftaten zur Anzeige gebracht, die verfälschten Kennzeichen sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden.
Gleich zwei gefälschte Dokumente stellte die Grenzpolizei Piding bei der Kontrolle eines ukrainischen Sportwagen fest. Die Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding kontrollierten das Fahrzeug, am Donnerstagnachmittag auf der A8, Höhe Anger. Der Beifahrer zeigte hierbei unter anderem einen ukrainischen Führerschein vor, der sofort als Fälschung erkannt werden konnte. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeuges, wurde zudem ein weiterer gefälschter ukrainischer Führerschein, ausgestellt auf den Fahrer aufgefunden. Da dieser zuvor ein gültiges Dokument vorzeigen konnte, ist davon auszugehen, dass er sich das Falschdokument offenbar ausstellen lassen hat, um weitere Fahrerlaubnisklassen vorzutäuschen. Die beiden Männer wurden wegen Urkundsdelikten angezeigt und mussten jeweils Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich hinterlegen, bevor ihnen die Weiterreise gestattet wurde.
Am Freitagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf die verbotswidrige Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr durch.
Im Bereich der Münchener Straße (St2104) mussten bei regem Verkehr insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer im Zeitraum von einer Stunde beanstandet werden. Sie alle erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100,- € und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.
Ablenkung gilt weiterhin als eine der häufigsten Unfallursachen, weshalb die Polizei hier weiterhin vermehrt Kontrollen durchführen wird.
Ein 51-jähriger Kosovare versuchte am Samstagmittag mit einem Reisebus in die Bundesrepublik einzureisen. Beamte der Bundespolizei stoppten den Bus und überprüften die Insassen. Bei dem Kosovaren stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Marburg wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung nach dem Mann sucht. Das Landgericht Marburg hatte ihn im Dezember 1998 zu 6 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kosovare wollte jedoch nichts mehr von der Tat wissen und behauptete, nicht der Gesuchte zu sein. Zur Sicherung der Identität wurden dem 51-Jährigen Fingerabdrücke abgenommen. Dadurch konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich bei der Person um den Gesuchten handelte. Er wurde durch die Bundespolizei verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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