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Vereinspauschale für Sportvereine – Antragstellung bis zum 3. März 2025 möglich

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2025 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 45 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2024 erhalten.

Kriterien für 2025


Die Kriterien sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen sowie einen gewissen Jugendanteil aufweisen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) im Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.

Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich nach der Mitgliederzahl sowie der Anzahl der ausgebildeten und geprüften Übungsleiter, die im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.

Antragsfrist und weitere Informationen


Anträge müssen vollständig bis spätestens 3. März 2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.

Antragsformulare und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf der Homepage unter https://www.lra-bgl.de/sportfoerderung zur Verfügung. Dort befindet sich auch der Link zur alternativen Online Beantragung.

Das Landratsamt berät gerne unter vereinspauschale@lra-bgl.de. Telefonisch steht der Fachbereich Kommunales, Kultur, EuRegio und Wahlen zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist vorwiegend Birgit Tichowitsch, Telefon 08651 773-363 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr) oder vertretungsweise Christina Maldeghem, Telefon 08651 773-537.

Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/in-dex.php abgerufen werden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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