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Verkehrskontrollen von 2. bis 8. Dezember 2024

Bei einer Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots auf der B21 hatten wieder zahlreiche Fahrer keine Ausnahmegenehmigung. 11 Fahrzeuge waren auf der St2101 am Thumsee zu schnell. Ein komplett übermüdeter 57-jähriger Lkw-Fahrer war mit einem defekten Sattelzug unterwegs und benutzte zwei Fahrerkarten. Die Schleierfahnder kontrollierten auf der A8 einen 25-Jährigen und fanden bei ihm Dopingmittel. Gleich zweimal hintereinander musste die Polizei in Bischofswiesen eine Alkoholfahrt stoppen.

Bad Reichenhall


Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbotes


Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall führte am 04.12.2024 eine Verkehrskontrolle zur Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf der B 21 durch. Hierbei wurden sie durch Kräfte der Zentralen Einsatzdienste Traunstein unterstützt. Im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr wurden 19 Lkw über 7,5 Tonnen kontrolliert. Von diesen konnten 10 keine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Sie wurden angezeigt und deren Weiterfahrt bis sechs Uhr unterbunden. Darüber hinaus wurden drei Lkw aufgrund der bestehenden Tonnagenbeschränkung in Schneizlreuth auf die Umfahrung verwiesen.

Geschwindigkeitskontrolle St2101


Am 04.12.2024 wurde in der Zeit von 07:28 Uhr bis 12:25 Uhr an der Kontrollstelle Bad Reichenhall – St 2101 - Antoniberg – in Fahrtrichtung Bad Reichenhall kontrolliert. 728 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrolle. 6 Lenker wurden angezeigt und 5 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 60 km/h mit 82 km/h unterwegs.

Anger


Defekte Sattelkupplung und zweite Fahrerkarte


Am Mittwoch, den 4.12.2024, stellten Beamte der VPI Traunstein im Rahmen von Schwerverkehrskontrollen auf der BAB A8 im Bereich Anger gefährliche technische Mängel, sowie eine Straftat der Fälschung beweiserheblicher Daten und massive Überschreitungen der zulässigen Lenkzeiten fest.

Ein türkischer Sattelzug, der auf der A8 in Richtung München unterwegs war, wurde angesichts seines äußerlichen Zustands einer näheren technischen Kontrolle unterzogen. Neben beschädigten Reifen und einem gebrochenen -und damit weitgehend wirkungslosen- hinteren Unterfahrschutz am Auflieger bemerkten die Polizisten bei der Zugmaschine der Marke Ford eine nicht ordnungsgemäß geschlossene Sattelkupplung. Wie sich zeigen sollte, war die Sicherung der Kupplung gegen unbeabsichtigtes Trennen des Aufliegers von der Zugmaschine defekt. Dem 57-jährigen türkischen Berufskraftfahrer, der außerdem die zulässigen Tageslenkzeiten überschritten hatte, wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt. Ihn, sowie seinen Arbeitgeber, erwarten je eine Bußgeldanzeige beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Zur Sicherstellung beider Verfahren behielt die Polizei einen mittleren dreistelligen Betrag ein.

Im weiteren Verlauf des Kontrollen überprüften die Beamten einen mit Maschinenteilen beladenen österreichischen Sattelzug, den ein 34-jähriger türkischer Staatsangehöriger in Richtung Salzburg führte. Hier wiesen zwar die Sattelzugmaschine Scania und der Auflieger Schmitz Cargobull einen tadellosen Zustand vor, dafür stellte sich aber ein anderes Problem heraus. Nach Auswertung der Daten des digitalen Kontrollgeräts bestanden erhebliche Verdachtsmomente für das strafbare Benutzen von zwei Fahrerkarten, der eigenen und einer fremden Karte, durch den Fahrzeuglenker. Da der 34-Jährige dem Rat der Polizisten nicht nachkam, die fremde Fahrerkarte freiwillig herauszurücken, wurde er durchsucht, wobei die einem weiteren türkischen Staatsbürger gehörende Karte schließlich aufgefunden und beschlagnahmt wurde. Den für ein polnisches Unternehmen tätigen Berufskraftfahrer, der schon wiederholt wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und zudem im Vorjahr bereits wegen technischer Manipulation eines Tachographen angezeigt worden war, erwartet nun die nächste Strafanzeige, dieses Mal bei der Staatsanwaltschaft Traunstein, wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und massiven Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz. Die längste „Ruhezeit“, die der sichtlich stark übermüdete 34-Jährige seit seinem Wochenstart am vergangenen Sonntag gegen 23 Uhr einlegte, betrug gerade einmal rund fünf Stunden, weshalb seine waghalsige Fahrt vor Ort in Anger beendet war. Seine Spedition muss mit einem Bußgeld von mehreren Tausend Euro rechnen, sie wird beim BALM angezeigt. Zur Sicherstellung der beiden Verfahren leisteten Fahrer und Unternehmen Sicherheit im unteren vierstelligen Bereich.

Dopingmittel im Gepäck


Diverse leistungssteigernde, jedoch verbotene Dopingmittel führte ein 25-Jähriger bei sich, als er am Samstagmorgen, 07.12.2024, durch die Grenzpolizei Piding, auf der Autobahn A8, Höhe AS Anger, mit seinem Pkw einer Kontrolle unterzogen wurde. Der junge Mann befand sich mit einem Freund auf dem Weg von den Niederlanden nach Rumänien, als er den Schleierfahndern ins Auge fiel. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Tabletten und Spritzen u.a. mit dem Wirkstoff Testosteron aufgefunden, welche die gesetzlichen Grenzwerte teilweise erheblich überstiegen. Die Dopingmittel wurden sichergestellt und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Antidopinggesetz erstattet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Bischofswiesen


Am 08.12.2024, kurz vor 23:00 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Berchtesgaden in Bischofswiesen einen 38-jährigen Fahrzeuglenker. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Deshalb wurde auf der Dienststelle eine beweissichere Atemalkoholanalyse durchgeführt. Diese ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Es hat sich bei dem 38-jährigen um einen Erstverstoß gehandelt und deshalb erwartet ihm jetzt ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Ca. eine Stunde später wurde wieder in Bischofswiesen bei einer 51-jährigen Fahrzeuglenkerin der selbe Verstoß festgestellt. Abermals hat es sich um einen Erstverstoß gehandelt.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, GPI Piding

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