Zum Schutz der im Bereich des Rathausplatzes stehenden Verkaufsstände, darf dort kein Feuerwerk gezündet werden. Als Alternative kann von dort aber das große Zentralfeuerwerk am Gruttenstein beobachtet werden.
Die Stadt Bad Reichenhall weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel 2024/2025 auf dem Rathausplatz, dem Buswendeplatz und der angrenzenden Salinenstraße ein Feuerwerksverbot am Dienstag, den 31. Dezember 2024, sowie am Mittwoch, den 1. Januar 2025, erlassen wird.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 ist heuer zum Jahreswechsel aufgrund der zu erwartenden Zuschauer für das Feuerwerk auf dem Gruttenstein und der noch auf dem Rathausplatz für das folgende Rauhnachtstreiben aufgestellten Verkaufsstände in diesem Bereich untersagt.
Auch der Bereich am Gruttensteingelände, von wo aus die Raketen abgeschossen werden, ist aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das zentrale Silvesterfeuerwerk auf dem Gruttensteinareal wurde vom Reichenhaller Unternehmerforum in Zusammenarbeit mit der Tourismus- & Stadtmarketing GmbH organisiert.
„Wir freuen uns, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen unserer Alpenstadt heuer ein professionelles Feuerwerk über unserer Stadt und der historischen Kulisse der Alten Saline anbieten können. Damit die Besucher das Spektakel ungestört vom Rathausplatz aus genießen können, wurde sicherheitshalber ein Feuerwerksverbot verhängt“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung. „Ich möchte dem Reichenhaller Unternehmerforum als Ideengeber und dem Tourismus- & Stadtmarketing herzlich für das gemeinsame Engagement danken. Das RUFO finanziert das Feuerwerk zu 90 Prozent. Die BRM übernimmt den restlichen Anteil sowie die Kosten für den beauftragten Sicherheitsdienst am Gruttenstein und die gesamte Bewerbung.“
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