Während der Unfallaufnahme stellte die Polizei bei der Frau einen Atemalkoholwert im Straftatenbereich fest.
Am 28.11.24, um 11:25 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden in der Hauptstraße (B20) in Bischofswiesen. Eine 35-jährige einheimische Fahrzeuglenkerin fuhr in die Bushaltestelle auf Höhe der Schule ein um ihre Tochter von der dortigen Schule abzuholen. Beim anschließenden Einfahren in den fließenden Verkehr übersah sie den rückwärtigen Verkehr und touchierte das Fahrzeug einer 66-jährigen Münchnerin die ebenfalls in Richtung Bischofswiesen/Winkl unterwegs war.
Bei der Unfallaufnahme wurde bei der Verursacherin Alkoholgeruch wahrgenommen. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert im Straftatenbereich. Infolgedessen wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt und der Führerschein sichergestellt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 5.000 Euro.
Gegen die Fahrzeuglenkerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bei der Staatsanwaltschaft Traunstein eingeleitet.
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