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Verkehrskontrollen von 28. Oktober bis 3. November 2024

Bei der Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots in Bad Reichenhall hatten wieder knapp die Hälfte aller Lkw keine Ausnahmegenehmigung. Die Bundespolizei erwischte einen Serben, der gleich drei offene Haftbefehle hatte.

Bad Reichenhall


Kontrolle des Lkw-Nachtfahrverbots


Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall führte am 28.10.2024 eine Verkehrskontrolle zur Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbotes auf der B 21 durch. Unterstützt wurden sie dabei durch Kräfte der ZED Traunstein. Im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr wurden 15 Lkw über 7,5 Tonnen kontrolliert. Davon konnten sechs Lkw-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorweisen, weshalb sie zur Anzeige gebracht wurden. Deren Weiterfahrt bis sechs Uhr unterbunden. Auch zwei weitere Lkw, die ihre Fahrt vom Festplatz aus antreten wollten, mussten sich bis sechs Uhr gedulden.

=== Serbe mit drei Haftbefehlen ==
Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Dienstagmittag (29. Oktober) in der Kontrollstelle auf der A8 ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Einer der Insassen gab bei der Kontrolle an, seine Ausweisdokumente vergessen zu haben. Als er mündliche Angaben zu seiner Person machte, kamen bei den Bundespolizisten bereits Zweifel auf. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke bestätigte den Verdacht, dass der Mann über seine wahre Identität täuschen wollte. Der Grund dafür wurde den Beamten schnell klar: Gegen den Serben lagen gleich drei Haftbefehle vor.

Demnach suchte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit zwei Haftbefehlen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach dem Mann. Der Serbe wurde zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nachdem er diese teilweise verbüßt hatte, wurde er im Jahr 2023 in sein Heimatland abgeschoben.

Der dritte Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Traunstein. Diese fahndete nach dem Serben wegen unerlaubter Einreise. Der Vollstreckungshaftbefehl sieht die Verbüßung einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen vor.

Zudem wurde ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet bis zum Jahr 2030 aberkannt und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn verfügt.

Da der Serbe nun erneut versuchte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen, muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 699 Tagen im Gefängnis verbüßen. Die Bundespolizisten zeigten den 31-Jährigen zudem wegen versuchter unerlaubter Einreise entgegen einer Einreisesperre an und lieferten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt ein.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Bundespolizei Freilassing

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