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Waffenbehörde am Landratsamt digitalisiert ihre Dienstleistungen – Anträge ab sofort auch online möglich

Die neuen Online-Verfahren ermöglichen eine noch effizientere Antragstellung und Bearbeitung. Anträge in Papierform sind aber weiterhin möglich.

Mit dem neuen Online-Angebot wird eine Vielzahl verschiedener Anträge ab sofort digital möglich. So können beispielsweise die Erteilung von Waffenbesitzkarten oder des kleinen Waffenscheins, die Verlängerung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen, die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses oder Verlustanzeigen ab sofort online getätigt werden. Insgesamt werden unter https://www.lra-bgl.de/e-waffe 21 verschiedene Online-Dienste angeboten.

Sollte der passende Dienst nicht verfügbar sein, haben Bürgerinnen und Bürger natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, das individuelle Beratungsangebot der Waffenbehörde zu nutzen. Nach wie vor können Anträge aber auch in Papierform gestellt werden.

Mehr Informationen zum Waffenrecht gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/waffenrecht.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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