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Verkehrskontrollen von 2. bis 8. September 2024

Bei der Kontrolle eines Türken stellten die Schleierfahnder fest, dass dieser in Deutschland eigentlich keine Kfz mehr führen darf. Ein 23-Jähriger hatte noch einen offenen Haftbefehl wegen Diebstahl. In einem Regionalzug entdeckten die Schienenfahnder einen Deutschen, der wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gesucht wurde.

Piding


49-Jähriger ohne Fahrerlaubnis


Die Grenzpolizei Piding kontrollierte am Montagnachmittag, 02.09.2024, gegen 17 Uhr einen BMW, X4 mit deutscher Zulassung, welcher auf der A8, Fahrtrichtung Salzburg, auf Höhe Piding unterwegs war. Der Fahrer, ein 49-jähriger türkischer Staatsangehöriger, zeigte deutlich nervös und erst nach einigem Zögern seinen deutschen Führerschein vor. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann seit zwei Jahren keine Kraftfahrzeuge mehr in Deutschland führen darf. Er wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Die Fahrt fortsetzen konnte im Anschluss ein Mitfahrer mit gültigem Führerschein.

23-Jähriger mit offenem Haftbefehl


Die Reise beendet war für einen 23-jährigen Slowaken an der Tank- und Rastanlage Piding-Süd in den frühen Morgenstunden des 04.09.2024. Der Mann befand sich mit anderen Reisenden auf dem Weg von der Schweiz in die Heimat, als er durch die Grenzpolizei Piding kontrolliert wurde. Ein Datenabgleich ergab einen offenen Haftbefehl wegen Diebstahls, der durch Zahlung einer Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich hätte abgewendet werden können. Nachdem der Mann die geforderte Summe vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Teisendorf


Im Rahmen von Zugkontrollen kontrollierten die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding, am Montagvormittag, 02.09.24, auf Höhe Teisendorf einen 30-jährigen Deutschen, der sich in einem Personenzug auf der Fahrtstrecke München - Salzburg befand.

Hierbei stellten sie fest, dass dieser durch eine deutsche Justizbehörde wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt mit einem Haftbefehl seit knapp einem Jahr gesucht wurde. Zudem wurde bei der Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen eine geringe Menge Marihuana, im niederen einstelligen Grammbereich, aufgefunden.

Der Mann wurde wegen des bestehenden Haftbefehles festgenommen und zur Dienststelle nach Freilassing verbracht. Durch Zahlung von einer mittleren vierstelligen Summe, konnte er den bestehenden Haftbefehl abwenden und so seiner Inhaftierung entgehen. Da die Ausfuhr von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz verboten ist, wurde eine Strafanzeige gegen den Mann erstellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 30-Jährige entlassen.

red/Pressemitteilungen Polizei GPI Piding

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