Der Ersthelfer blockierte aufgrund eines Unfalls die Salzstraße in Freilassing, damit dort die Rettungskräfte ungestört arbeiten konnten. Dies gefiel dem Transporterfahrer offensichtlich nicht.
An Dreistigkeit kaum zu übertreffen ist das Verhalten eines 34-jährigen Salzburgers an einer Unfallstelle in Freilassing.
Am Freitagmittag wollte ein 7-jähriger Bub die Freilassinger Salzstraße mit seinem Roller queren. Hierzu schaute er jedoch nicht ob die Fahrbahn frei war, sondern fuhr zwischen zwei Fahrzeugen auf die Straße. Ein Pkw-Lenker konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass der Bub vom Pkw erfasst wurde. Glücklicherweise wurde das Kind nur leicht verletzt und durch den Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert.
Couragierte Ersthelfer kümmerten sich sofort um die Versorgung des Kindes und sperrten die Straße ab, damit die Rettungskräfte ihrer Arbeit nachgehen können.
Mit der Straßensperrung war ein 34-jähriger Fahrer eines Kleintransporters jedoch nicht einverstanden. Ein 54-jähriger Freilassinger stellte sich auf die Straße um den Verkehr umzuleiten, damit für die Einsatzkräfte keine Gefahr ausgeht und die Unfallörtlichkeit nicht verändert wird.
Der Fahrer des Kleintransporters fuhr jedoch mit voller Absicht auf den 54-jährigen Ersthelfer zu, welcher am Brustkorb erfasst wurde. Nur durch das instinktive Verhalten des Mannes, er konnte sich über die Stoßstange abrollen und sich am Fahrzeug festhalten, wurde er durch den Kleintransporter nicht überrollt.
Damit die Verletzungen nicht noch schlimmer werden und er unter die Räder kommt, klammerte sich der Ersthelfer am Kleintransporter fest. Anstatt anzuhalten fuhr das Fahrzeug jedoch einfach weiter und zog den Mann mit sich. Erst nach ca. 50m konnte der Lenker durch einen zufällig anwesenden Polizisten der Salzburger Polizei gestoppt werden.
Völlig uneinsichtig wurde der Fahrer den Beamten der Polizeiinspektion Freilassing übergeben, welche unter anderem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermitteln. Die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete die Sicherstellung des Führerscheins an.
Der Ersthelfer wurde wie durch ein Wunder nur leicht verletzt und hat sich nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung begeben.
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