Das Veterinäramt Berchtesgadener Land informiert, dass im Landkreis das Paramyxovirus bei einer toten Taube nachgewiesen worden ist. Zugleich weist das Amt auf die Impfpflicht für Geflügel hin.
Im Bereich der Pfarrkirche in Feldkirchen/Ainring sind mehrere tote Stadttauben gemeldet worden. Das Veterinäramt Berchtesgadener Land hat daraufhin eine dieser Tauben zur Untersuchung in die Pathologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. Dort wurde in der virologischen Untersuchung das Paramyxovirus nachgewiesen. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Virusinfektion die Todesursache der wildlebenden Taube war.
Das Paramyxovirus wird von Taube zu Taube leicht übertragen und ist europaweit verbreitet. Im Vordergrund der Erkrankung stehen Störungen der Nierenfunktion sowie des Zentralen Nervensystems. Die Erkrankung kommt bei allen Rasse-, Stadt- und Wildtauben vor und ist in der Regel nicht heilbar.
Haltern von Geflügel wird geraten, den Kontakt ihrer Tiere mit Tauben zu unterbinden, da das Paramyxovirus der Tauben auf Hühner und Puten übertragen werden kann. Da das Paramyxovirus der Tauben mit dem Virus der Newcastle-Krankheit der Hühner und Puten verwandt ist, wird auch auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten hingewiesen. Diese Impfung schützt auch vor dem Paramyxovirus vom Taubentyp.
Taubenhaltern wird die Impfung gegen die Paramyxovirose zum Schutz ihrer Tiere empfohlen, eine Impfpflicht wie bei Hühnern und Puten besteht jedoch nicht.
Bei Kontakt mit toten Tauben sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden (z.B. das Tragen von Handschuhen).
In diesem Zusammenhang werden außerdem alle Geflügelhalter gebeten, ihre Geflügelhaltung (egal ob gewerblich oder Hobbyhaltung), wie vorgeschrieben dem Veterinäramt zu melden. Die Kenntnis jeder Haltung ist für die Abarbeitung von Tierseuchenfällen unabdingbar.
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