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Bundespolizei vollstreckt am Wochenende zwölf Haftbefehle und bringt mehrere Straftäter zum Teil mehrere Jahre hinter Gitter

Beamte der Bundespolizei haben am vergangenen Wochenende (16.-18. Februar) elf per Haftbefehl gesuchte Personen verhaftet, gegen eine lagen sogar gleich zwei Haftbefehle vor. Sieben von ihnen sitzen nun im Gefängnis.

Am Freitagmorgen stoppten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang an der A8 einen Reisebus mit bulgarischer Zulassung. Die Überprüfung der Personalien der Insassen ergab, dass gegen einen 33-jährigen Bulgaren gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Wegen versuchten Totschlags suchte die Staatsanwaltschaft Ulm nach dem Mann. Auch die Ausländerbehörde Göppingen schrieb den Mann zur Fahndung aus, da ihm sein Freizügigkeitsrecht bis September 2025 entzogen wurde. Der Bulgare hatte bereits einen Teil seiner Strafe in einem deutschen Gefängnis abgesessen und wurde danach in sein Heimatland abgeschoben. Zusätzlich verhängten die Behörden ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Mann. Da der nun wieder unerlaubterweise nach Deutschland einreisen wollte, muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 907 Tagen absitzen.

Nicht besser erging es einem 44-jährigen Kosovaren, der Samstagfrüh ebenfalls mit einem Reisebus über die A8 nach Deutschland einreisen wollte. Wegen unerlaubtem Handeltreibens von Betäubungsmitteln schrieb die Staatsanwaltschaft München den Kosovaren zur Fahndung aus. Da eine Zahlung der Strafe nicht möglich war, muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 823 Tage in Haft verbringen.

Auch ein 67-jähriger Landsmann, der als Ersatzbusfahrer eines Reisebusses mit kosovarischer Zulassung Sonntagfrüh am Walserberg kontrolliert wurde, muss für längere Zeit ins Gefängnis.
Wegen Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz suchte die Staatsanwaltschaft Heilbronn nach dem 67-Jährigen. Auch ihn schoben die Behörden in sein Heimatland ab, nachdem er einen Teil seiner achtjährigen Gesamtfreiheitsstrafe in Deutschland abgesessen hatte. Da auch er wieder nach Deutschland einreisen wollte, muss er nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 1447 Tage (knapp 4 Jahre) im Gefängnis verbüßen.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing

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