Bei der Kontrolle wurde unter anderem festgestellt, dass der 27-jährige Fahrer alkoholisiert war und keinen Führerschein besaß.
In der Nacht von Freitag auf Samstag konnten Beamte der Bundespolizei in Bayerisch Gmain einen Augsburger Pkw stoppen. Der BMW wurde von einem 27-jährigen Augsburger gelenkt. Da der Mann unter Alkoholeinfluss stand, wurde die zuständige Landespolizei aus Bad Reichenhall zur Übernahme der Sachbearbeitung hinzugezogen.
Es stellte sich heraus, dass der Augsburger nicht nur über 0,5 Promille hatte, sondern auch keinen Führerschein vorzeigen konnte. Dieser war ihm nämlich, wie die Ermittlungen ergaben, bereits wegen vorangegangener Straftaten gerichtlich entzogen worden.
Bei der durchgeführten Prüfung des Pkw stellte sich weiter heraus, dass das angebrachte Kennzeichen nicht zu einem BMW gehörte. Der Augsburger hatte die Kennzeichen eines stillgelegten Pkw genommen und rechtswidrig mit behördlichen Zulassungsplaketten versehen. So glaubte er unbehelligt den Pkw nutzen zu können. Der Pkw war somit ohne gültige Zulassung und notwendige Haftpflichtversicherung gefahren worden.
Bei dem Augsburger wurde eine Blutentnahme angeordnet. Es wurde ein Strafverfahren wegen verschiedener Verkehrsdelikte und wegen Urkundenfälschung eingeleitet.