Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2024 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 50 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2023 erhalten.
Die Kriterien sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) im Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.
Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich nach der Mitgliederzahl sowie der Anzahl der ausgebildeten und geprüften Übungsleiter, die im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.
Anträge müssen vollständig bis spätestens 1. März 2024 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf https://www.lra-bgl.de/sportfoerderung/ zur Verfügung.
Das Landratsamt berät gerne unter vereinspauschale@lra-bgl.de. Telefonisch stehen Birgit Tichowitsch, 08651 773-363 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr) und Christina Maldeghem, 08651 773-537 vom Fachbereich Kommunales, Kultur, EuRegio und Wahlen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/in-dex.php abgerufen werden.
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