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Bundespolizei Freilassing verzeichnet am Wochenende wieder zahlreiche Straftaten

Am vergangenen Wochenende (12.-14. Januar) hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing 58 unerlaubte Einreisen verhindert. Außerdem wurden zwei Schleusungen aufgedeckt und 52 Fahndungstreffer festgestellt, darunter auch sieben Haftbefehle.

Gleich mehrere Straftaten kamen am Freitag beim Fahrer eines Kfz mit polnischer Zulassung zusammen. Der 48-jährige Georgier wies sich gegenüber den Beamten am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn mit einer österreichischen Asylverfahrenskarte aus. Ein Datenabgleich ergab jeweils eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung durch die Niederlande und die Schweiz. Außerdem konnte der Fahrzeuglenker den Kontrollbeamten keinen Führerschein vorlegen. Sein 44-jähriger Landsmann auf dem Beifahrersitz, konnte sich ebenfalls nur mit einer österreichischen Asylverfahrenskarte ausweisen. Hier ergab der Datenabgleich eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Erfurt, eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung sowie eine Ausschreibung zur Abschiebung. Dem nicht genug: bei der Durchsuchung des Pkw wurde in einem Rucksack ein Tütchen mit einer geringen Menge Marihuana aufgefunden, das dem Beifahrer zugeordnet werden konnte. Aufgrund des Straftatverdacht der versuchten unerlaubten Einreise sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Fahrer vorläufig festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Freilassing gebracht. Auch den Beifahrer nahm die Bundespolizei aufgrund des Straftatverdacht der versuchten unerlaubten Einreise sowie der Einfuhr von Betäubungsmittel vorläufig fest. Da der Beifahrer die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Der Fahrer musste es nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurück nach Österreich.

Am Samstag kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn den Fahrer eines Mercedes Benz Vito mit österreichischer Zulassung. Dieser wies er sich mit einer gültigen rumänischen Identitätskarte aus. Neben dem 20-jährigen Rumänen befanden sich in dem Pkw auch zehn männliche syrische Staatsangehörige im Alter von 10 bis 32 Jahren, welche keine Ausweisdokumente mit sich führten. Zugelassen war das benutzte Kfz lediglich für neun Personen, so dass für mindestens zwei Personen keine Rückhaltevorrichtungen zur Verfügung standen. Gegen die zehn Syrer besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Der rumänische Fahrer, der die Männer von Wien nach Deutschland bringen sollte, steht im Verdacht des Einschleusens von Ausländern unter gesundheitsgefährdeten Begleitumstanden. Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurden sechs Syrer nach Österreich zurückgewiesen. Vier Personen äußerten Asylgesuche und wurden zur Erstaufnahmeeinrichtung nach München weitergeleitet. Der Schleuser wurde dem Amtsgericht Rosenheim vorgeführt und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Mehrere Haftbefehle vollstreckten die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Sonntag. Kurz nach Mitternacht kontrollierte eine Streife an der Anschlussstelle Alzgern (A 94) einen 29-jährigen Ukrainer. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover zur Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte er nicht begleichen. Deshalb muss er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen. Dazu wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Kurz vor 20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen 39-jährigen Ungarn. Gegen ihn lag ebenfalls ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Die Staatsanwaltschaft Passau forderte darin eine Geldstrafe in Höhe von 1.980 Euro. Da er nicht bezahlen konnte, verbüßt nun auch der Ungar eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt.

Gegen 22 Uhr stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 82-jährigen Serben auf der B20 im Stadtgebiet von Bad Reichenhall fest. Auch gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Urkundenfälschung vor. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen kann der Serbe durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.190 Euro abwenden. Die Sachbearbeitung dauert hier noch an.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing
Bilder © Bundespolizei Freilassing
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