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Erinnerung zum Führerschein-Pflichtumtausch: Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Tausch aufgerufen

Die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land erinnert daran, dass Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, bis zum 19.01.2024 aufgerufen sind, ihre Führerscheine umzutauschen.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens an Umtauschanträgen ist derzeit mit einer Wartezeit für freie Termine in der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen. Das Landratsamt bittet daher um rechtzeitige Terminvereinbarung und weist erneut auf die Möglichkeit der Online-Antragstellung hin. Derzeit sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch aufgerufen, die übrigen Jahrgänge und Personen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, werden gebeten noch abzuwarten.

Die Online-Antragstellung erfolgt über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrberchtesgadenerland/. Ein Behördengang ist dabei nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Der Altführerschein kann im Anschluss per Post an das Landratsamt übermittelt werden. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden komfortabel nach Hause übersandt.

Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig. Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/.

Welche Führerscheine müssen als nächstes umgetauscht werden?


Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.

Geburtsjahr – Umtauschfrist
• 1965 bis 1970: 19.01.2024
• 1971 oder später: 19.01.2025
• vor 1953: 19.01.2033

Wie funktioniert die Antragstellung?


Der Antrag kann online, direkt im Landratsamt oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Für eine persönliche Antragstellung am Landratsamt Berchtesgadener Land ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, steht den Bürgern im Landratsamt die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://lra-berchtesgadener-land.saas.smartcjm.com/m/Fahrerlaubnisbehoerde/extern/calendar/?uid=426e1243-bb14-4944-9655-5efcd6b68e0b

Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Bei persönlicher Antragstellung in der Gemeinde ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig.

Welche Unterlagen sind erforderlich?


• Reisepass oder Personalausweis
• aktuelles biometrisches Passbild
• Unterschrift für den Kartenführerschein
• vorhandener Führerschein im Original

Entstehende Kosten: 25,30 bis 30,40 Euro (Umtausch-Gebühren je nach Versandart)

Alle Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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