Wegen des Feiertags in Österreich war die rechte Fahrspur bereits wegen der abgestellten Lkw blockiert. Durch den Unfall musste dann auch noch die zweite Spur gesperrt werden.
Am vergangenen Freitagabend ereignete sich ca. 1,5 Kilometer vor der Anschlussstelle Bad Reichenhall eine beträchtliche Kollision zwischen zwei Lastkraftwägen, weshalb es daraufhin in Verbindung mit dem österreichischen Fahrverbot für Lkws zu einer längeren Staubildung kam.
Aufgrund des am 08.12.2023 in Österreich geltenden Feiertagsfahrverbots (Maria Empfängnis) für Lastkraftwägen (Lkw mit Anhänger über 3,5 Tonnen sowie Lkw ohne Anhänger über 7,5 Tonnen) parkten zahlreiche Lkws entlang der A8 in Fahrtrichtung Salzburg.
So auch ein slowenisches Autotransporter-Gespann, welches bis zur erlaubten Weiterfahrt in Österreich (ab 22:00 Uhr) am rechten Standstreifen parkte. Der 30-jährige kroatische Fahrzeugführer begann gegen 21:45 Uhr auf die Autobahn einzufahren. Hierbei kam es zu einem erheblichen Zusammenstoß mit einem anderen slowenischen Lkw (19-Tonner). Infolge der Kollision und dem hohen Verkehrsaufkommen verteilten sich dabei die Teile der beiden Fahrzeuge über eine Stecke von etwa 50 Metern. Die beiden Fahrstreifen in Richtung Salzburg mussten daher knapp 45 Minuten vollständig gesperrt werden. Sowohl die freiwillige Feuerwehr aus Anger sowie die Autobahnmeisterei Siegsdorf waren mit den Aufräumarbeiten vor Ort betraut. Aufgrund der Verkehrsunfallaufnahme sowie der anschließenden Abschleppungen der beiden nicht mehr fahrbereiten Lkws musste die rechte Fahrbahn weiterhin bis 01:00 Uhr gesperrt bleiben. Infolge der weiteren Lastkraftwägen, welche die Heimreise antraten, kam es vom deutsch-österreichischen Grenzübergang auf der A8 in Verbindung mit dem Verkehrsunfall zu einer Stauung in Fahrtrichtung Salzburg von zeitweise bis zu zehn Kilometern.
Der entstandene Sachschaden wird insgesamt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt. Die zwei Fahrzeugführer standen anfangs unter Schock und wurden von dem Rettungsdienst vor Ort behandelt. Verletzt wurde aufgrund des Verkehrsunfalls glücklicherweise niemand.
Da der durchgehende Verkehr auf der Autobahn das Vorfahrtsrecht innehat, erwartet den einfahrenden 30-jährigen Kroaten ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro.
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