Weiters entfällt ab sofort die Ausnahme des freien Parkens für Elektroautos.
Entspannt „Bummeln“ im wahrsten Sinne des Wortes können ab sofort Besucher der Reichenhaller Innenstadt, wenn sie mit dem Auto kommen. Ab dem 1. Dezember 2023 tritt die neue Parkgebührenverordnung in Kraft, die der Reichenhaller Stadtrat in seiner September-Sitzung beschlossen hat und mit der die Stadt die maximale Parkdauer auf einheitlich drei Stunden erhöht.
Damit kamen die Räte nicht nur dem Wunsch vieler Bürger, sondern auch des Reichenhaller Unternehmerforums RUFO nach, Gästen der Einkaufsstadt mehr Zeit zum Shoppen und Einkaufen zu ermöglichen. Bei einem gemeinsamen Termin mit Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung, Stadtmarketing-Chefin Ursula Friedsam, ihrer Mitarbeiterin Maren Hauke und Vertretern des RUFO im Reichenhaller Rathaus zeigten sich alle Beteiligten sehr zufrieden mit der neu geschaffenen Möglichkeit, den lästigen Zeitdruck beim Shoppen in ein entspanntes Einkaufserlebnis zu verwandeln. Wem auch die neu eingeführte Drei-Stunden-Regel nicht ausreicht, um die Vielfalt der Einkaufsstadt zu erkunden, dem stehen weiterhin die beiden Langzeitparkplätze an der Innsbrucker Straße und der Heilingbrunnerstraße zur Verfügung.
Oberbürgermeister Dr. Lung zeigte sich ebenso wie alle Anwesenden erfreut darüber, dass die Stadt dem allgemeinen Wunsch nach einer Erhöhung der Parkdauer nachkommen konnte. „Ich gehe davon aus, dass das Angebot entsprechend gut angenommen wird und die Attraktivität unserer Einkaufsstadt weiter steigert“, so der Oberbürgermeister. Andererseits wird auch um Verständnis für die zweite Neuerung gebeten, an die hiermit nochmals erinnert werden soll: Ab dem 1. Dezember 2023 entfällt auch das bislang freie Parken für E-Autos, somit sind alle parkenden Autos gleichermaßen gebührenpflichtig.
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