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Wildparken beim Hintersee-Südufer künftig nicht mehr möglich

Der Besucheransturm rund um den Nationalpark Berchtesgaden hält an, was auch unschöne Nebeneffekte mit sich bringt. So hat sich das Parken von Kraftfahrzeugen entlang der Staatsstraße 2099 außerhalb der eigentlichen Parkplätze etabliert. Dies soll nun dauerhaft verhindert werden.

Wie schon in den vergangenen Jahren zu beobachten war, haben auch heuer wieder viele Besucher ihre Kraftfahrzeuge nicht nur auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt, sondern auch Flächen genutzt, die nicht dafür gedacht sind. Dabei ist in Bayern das Parken in der freien Natur überall dort verboten, wo die Flächen nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind – so schreibt es das Bayerische Naturschutzgesetz vor.

Dieses „wilde“ Parken entwickelte sich in den vergangenen Jahren auch entlang der Hinterseer Straße, Staatsstraße 2099 in der Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden. Hierbei leidet die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich und es kommt zu brenzligen Situationen durch ausparkende Fahrzeuge oder die Straße querende Fußgänger. Aber auch Flora und Fauna werden durch die verbotene Nutzung beeinträchtigt. Gerade auf solchen Flächen birgt das Parken von Kraftfahrzeugen ein erhebliches Gefährdungspotenzial durch Verschmutzung mit Betriebsstoffen aber auch durch Brandgefahr, wenn sich durch heiße Katalysatoren trockenes Gras entzündet.

Da sich direkt neben der Staatsstraße der Alpen- und Nationalpark Berchtesgaden befindet und auch der Schutz des Gewässers Klausbach eine Rolle spielt, soll dem Wildparken nun nachhaltig entgegengewirkt werden. In der Vergangenheit zeigte sich, dass Kontrollen mit Anzeigen und Bußgeldern keine Verbesserung der Situation brachten. Gerade da viele Urlauber und weniger Einheimische die illegale Möglichkeit des Parkens nutzen, kann auch keine Weitergabe des Wissens um das Verbot entstehen.

Daher sind die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden und das Landratsamt Berchtesgadener Land bestrebt, eine Lösung zu schaffen, die ein illegales Abstellen von Kraftfahrzeugen erst gar nicht ermöglicht. Unter Einbeziehung der Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden wurde die Umsetzung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein abgesprochen. So werden durch das Staatliche Bauamt Traunstein demnächst Straßenbegrenzungspfosten entlang der Staatsstraße installiert, die das Abstellen von PKW unmöglich machen.

Für den Besuch im Klausbachtal stehen mehrere Parkflächen zur Verfügung. Um den Suchverkehr zu verringern hat die Gemeinde Ramsau ein Parkleitsystem eingeführt. An besuchsstarken Tagen wird empfohlen, frühzeitig anzureisen oder den ÖPNV, wie beispielsweise die RVO-Linien 845, 846 oder 847, zu nutzen.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
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