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Überholverbot auf der St2103 zwischen Aufham und Anger eingerichtet

Das Überholverbot ist eine Konsequenz aus mehreren Unfällen in den letzten Jahren.

Nach mehreren Unfällen auf dem kurvigen Abschnitt der Staatsstraße 2103 zwischen Aufham und Anger während der letzten Jahre, zog das Landratsamt als zuständige Behörde nun Konsequenzen und ordnete im Bereich der Allee ein Überholverbot an. In den letzten Wochen erfolgte nun durch das Staatliche Bauamt Traunstein die Umsetzung der Anordnung. Das Amt erneuerte die Warnbeschilderung vor und zwischen den Bäumen und wandelte die bisher gestrichelte Linie in eine durchgezogene Linie, und damit ein Überholverbot, um.
red
Bilder © red
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