Das Marktverbot zum Schutz vor Geflügelpest im Berchtesgadener Land wird am morgigen Mittwoch, 28. Juni 2023 aufgehoben. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als untere Veterinärbehörde hat die entsprechende Allgemeinverfügung im heutigen Amtsblatt bekannt gemacht.
Im November 2022 hatte das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln und Hausgeflügel vorliegenden Geflügelpestnachweise veranlasst, dass bayernweit wieder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden sollen. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort haben dies durch eine Allgemeinverfügung bekanntgeben. Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter wurde dabei ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel erlassen.
Aktuell kommen sowohl das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in ihren aktuellen Risikobewertungen zu dem Ergebnis, dass weiterhin von einem hohen Risiko für den Eintrag der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) – auch bekannt als Geflügelpest – auszugehen ist und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Für Geflügelausstellungen bestehe allerdings nur noch ein moderates Eintragsrisiko.
Aus diesem Grund kann nun der Punkt 2 der Allgemeinverfügung vom 23. November 2022 zum Verbot von entsprechenden Ausstellungen, Märkten und Schauen aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung hierzu tritt am morgigen Mittwoch in Kraft. In den übrigen Punkten bleibt die Allgemeinverfügung vom November 2022 unverändert bestehen.
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