Der Rollerfahrer konnte dem querenden Pkw nicht mehr ausweichen und prallte in die Fahrerseite. Dabei wurden er und seine Sozia schwer verletzt.
Ein 67-jähriger Reichenhaller und seine 75-jährige Sozia sind am Sonntagnachmittag gegen 16 Uhr auf der Umgehungsstraße Höhe des Abschleifers zum Reichenbachkreisverkehr an der Saline nach erster Einschätzung des Roten Kreuzes schwer verletzt worden, als sie mit ihrem Motorroller in einen wendenden Audi prallte. Der 28-jährige Audi-Fahrer war in Richtung Lofer unterwegs, als er bemerkte, dass er sich verfahren hat, ab rechten Straßenrand in der Pannenbucht stehenblieb, um dann dort auf der Bundesstraße zurück zum Kreisverkehr zu wenden, wobei er den Rollerfahrer übersah, der einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern konnte und in die Fahrerseite des Audis prallte.
Die Leitstelle Traunstein schickte die Freiwillige Feuerwehr Bad Reichenhall und das Rote Kreuz mit dem Reichenhaller Notarzt, dem Hinterglemmer Notarzthubschrauber „Martin 6“, drei Rettungswagen aus Bad Reichenhall und Teisendorf und dem Einsatzleiter Rettungsdienst zum Unfallort. Notärzte und Notfallsanitäter versorgten den mittelschwer verletzten 67-Jährigen und brachten ihn per Rettungswagen zur Kreisklinik Bad Reichenhall. „Martin 6“ übernahm die schwer verletzte 75-Jährige und flog sie zum Salzburger Unfallkrankenhaus. Die Besatzung des Teisendorfer Rettungswagens untersuchte die drei Insassen des Autos, die aber alle Glück im Unglück hatten, leicht verletzt davongekommen waren und nicht mit ins Krankenhaus fuhren.
Beamte der Reichenhaller Polizei nahmen den schweren Unfall auf und schätzen den Sachschaden auf rund 25.000 Euro, wobei ein Gutachter den genauen Hergang klären soll. Die Umgehungsstraße war während der Rettungsarbeiten komplett gesperrt; bis kurz nach 19 Uhr gab es wegen der Unfallaufnahme noch Behinderungen. 22 Feuerwehrleute sicherten die Unfallstelle ab, stellten den Brandschutz sicher, reinigten die Fahrbahn und regelten den Verkehr. Den 28-jährigen Audi-Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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