Neben 75 unerlaubt eingereisten Personen, darunter fünf Schleusungen sowie zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz vollstreckten die Bundespolizisten am vergangenen Wochenende (16.-18. Juni) insgesamt 14 Haftbefehle. Fünf der Verurteilten durften nach Zahlung ihrer jeweiligen Geldstrafen weiterreisen, sieben Personen mussten den Gang ins Gefängnis antreten.
Für einen 49-jährigen Türken endete die Reise am Samstagabend an der Grenzkontrollstelle am Walserberg. Seinen österreichischen Aufenthaltstitel konnte der Mann den Beamten zwar aushändigen, den für die Einreise erforderlichen Reisepass jedoch nicht. Weiterhin stellten die Bundespolizisten bei der Abfrage seiner Personalien fest, dass gegen den 49-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Coburg wegen Fälschung beweiserheblicher Daten sowie ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Schwandorf wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - inklusive Entziehung der Fahrerlaubnis - vorlag. Nach einer Vorführung beim Richter lieferten ihn die Beamten anschließend in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er mindestens 107 Tage absitzen muss.
Ähnlich erging es am Sonntagmorgen einem 25-jährigen Österreicher, der als Zugreisender am Bahnhof Freilassing durch Unterstützungskräfte der Bundesbereitschaftspolizei kontrolliert wurde. Nach ihm suchte das Amtsgericht Laufen wegen Sachbeschädigung. Aufgrund mehrerer Straftaten wurde dem jungen Mann vor einigen Jahren sogar die Freizügigkeit aberkannt. Da er nun wieder nach Deutschland einreisen wollte, muss der 25-Jährige noch eine Restjugendstrafe von 245 Tagen hinter Gitter verbringen.
Nur kurze Zeit später ging den Bundespolizisten bei einer der nächsten Zugkontrollen am Bahnhof Freilassing der nächste Gesuchte ins Netz. Gegen einen 39-jährigen Deutschen lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Demnach muss der Mann wegen Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtrestfreiheitsstrafe von 955 Tagen absitzen. Bei der Durchsuchung des Deutschen fanden die Beamten zudem einen Wurfstern. Nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz brachten sie auch ihn in eine Haftanstalt.
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