Um die Überladung zu verschleiern, zeigte der Fahrer zunächst nur einen Teil der Lieferscheine vor.
Am 18.06.2023, gegen 08:00 Uhr, wurde ein Kleintransporter nach vorausgegangen Fahrt auf der A8 in Anger angehalten. Der Fahrer einer slowakischen Firma wollte diverse Lebensmittel von Bratislava (Slowakei) über das „Große Deutsche Eck“ nach Österreich transportieren. Bei der Kontrolle zeigte der Berufskraftfahrer zunächst nur einen Teil der Lieferscheine vor. Als die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein die Ladung misstrauisch näher in Augenschein nahmen, zeigte der Fahrer schließlich die restlichen Warenbegleitscheine. Dabei erhärtete sich der Verdacht der Überladung. Um das tatsächliche Gewicht des 3,5-Tonners festzustellen, wurde der Kleintransporter anschließend zu einer geeichten Waage verbracht. Dort stellte sich heraus, dass die erlaubte Zuladung um knapp 2 Tonnen überschritten war. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug, welches ein Gesamtgewicht von knapp 5,5 Tonnen aufwies, wurde infolgedessen bis zur Umladung untersagt.
Aufgrund des eingeleiteten Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung von über 260 Euro erhoben. Auf das Unternehmen wird ein deutlich höheres Bußgeld zukommen, indem der komplette Frachterlös abgeschöpft wird. Dies soll das Unternehmen, welches durch die Missachtung der geltenden Vorschriften günstigere Transporte als Mitbewerber anbieten kann, zur Verhaltensänderung hinsichtlich zukünftiger Transporte bewegen.
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