25 unerlaubte Einreisen, zwölf Fahndungstreffer und eine Schleusung. Das war das Ergebnis erfolgreicher Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Dienstag (9. Mai). Unter den zwölf Fahndungstreffern befanden sich auch fünf Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet. Insbesondere der Bahnhof Freilassing stand hier im Fokus.
Gegen 11:15 Uhr wurde ein 25-jähriger Schwede kontrolliert gegen den ein Haftbefehl zur Erzwingungshaft der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro, zuzüglich 1.173 Euro Verfahrenskosten, nicht bezahlt. Daher wurde die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss er die kommenden 43 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
Am Nachmittag, um 15:50 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Eingang zur Bahnhofshalle in Freilassing einen 24-jährigen Österreicher, der aufgrund einer Sachbeschädigung von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Verhängt war hier eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Das Geld konnte der 24-Jährige nicht aufbringen und muss daher eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen.
Dem nicht genug: Wegen Körperverletzung bestand gegen den Österreicher ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster. Hier hätte er durch die Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 1.900 Euro die ersatzweise Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 89 Tagen abwenden können. Da sich damit die Freiheitsstrafe auf 129 Tage summiert hatte, wurde der 24-jährige in die Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall eingeliefert.
Um 22:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei dann in der Bahnhofshalle Freilassing einen 17-jährigen Rumänien. Er war seiner Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim ferngeblieben. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein zur Sicherstellung des Verfahrens seine Verhaftung angeordnet. Der Minderjährige wird nun dem Richter vorgeführt.
Auch in der Kontrollstelle auf der BAB 8 am Walserberg wurde gegen 20:40 Uhr ein Haftbefehl festgestellt. In diesem Fall war ein 40-jähriger Kroate zur Strafvollstreckung wegen eines besonders schwereren Falles des Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg forderte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, die er auch durch eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen hätte begleichen können. Da der Kroate den Betrag in seiner „Reisekasse“ mitführte konnte er nach Begleichung der Schuld wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Seine Fahndungsausschreibung wurde danach sofort gelöscht.
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