Mehr als 2600 Flüchtlinge, aus der Ukraine ebenso wie aus zahlreichen anderen Staaten, sind derzeit im Berchtesgadener Land untergebracht. Eine Situation, die den Landkreis und die 15 Landkreis-Kommunen zunehmend an ihre Grenzen bringt. Um Staats- und Bundesregierung die Herausforderungen und Bedarfe vor Ort nochmals ausführlich darzulegen, hat Landrat Bernhard Kern nun gemeinsam mit den Bürgermeistern aller Kommunen im Landkreis ein Positionspapier an die politischen Entscheidungsträger übermittelt.
„Die Situation ist so für die Landkreise und Kommunen nicht länger tragbar. Das muss auch den Verantwortlichen in München und Berlin klarwerden. Die Regierung kann die Herausforderungen dieser Flüchtlingskrise nicht länger an uns delegieren, ohne entsprechende politische Lösungen voranzutreiben sowie finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen“, erläutert Landrat Bernhard Kern das Vorgehen.
Nach dem gemeinsamen Austausch zwischen Vertretern der Bundes- und Landespolitik und Vertretern der heimischen Kommunen im Landratsamt Berchtesgadener Land hat Kern daher gemeinsam mit den Bürgermeistern ein Positionspapier mit konkreten Forderungen zu Themen wie Wohnungsmarkt und Situation in Kitas und Schulen auf den Weg gebracht. Dieses Schreiben wurde am heutigen Freitag an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann, Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler, MdB, Sandra Bubendorfer-Licht, MdB, Dr. Peter Ramsauer, MdB, Staatsministerin Michaela Kaniber, MdL, Gisela Sengl, MdL, Florian Streibl, MdL, Dr. Konrad Schober, Regierungspräsident von Oberbayern, sowie Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags, übermittelt.
Derzeit sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 2.612 Flüchtlinge untergebracht. Dabei handelt es sich um 1.484 ukrainische Kriegsflüchtlinge und 1.128 Asylbewerber. Insgesamt entspricht dies einem Erfüllungsgrad in Bayern von 103,72 %. Durch die Regierung von Oberbayern finden weiterhin alle zwei Wochen Abverlegungen von 50 Personen an die Kreisverwaltungsbehörden statt. Allein seit Oktober 2022 wurden dem Landkreis knapp 500 Flüchtlinge zugewiesen.
Derzeit betreibt allein der Landkreis Berchtesgadener Land über 60 dezentrale Unterkünfte, Tendenz steigend. Die Unterkünfte reichen von ehemaligen Hotels, über Pensionen, Einfamilienhäuser, bis hin zu Ein-Zimmer-Wohnungen. In den staatlichen Unterkünften sind insgesamt 468 rechtliche Fehlbeleger untergebracht, davon 398 ukrainische Staatsangehörige.
Mittlerweile sind nahezu alle Unterbringungskapazitäten erschöpft – der Landkreis ist kaum noch aufnahmefähig. Die Belegung von Turnhallen ist mittlerweile nahezu unvermeidbar und steht bei vielen Landkreisen schon länger auf der Tagesordnung. Dies bedeutet massive Folgeprobleme im Rahmen des Schul- und Vereinssports.
Wir fordern daher eine Begrenzung des Zugangsgeschehens in Deutschland, um eine höhere Verteilgerechtigkeit innerhalb Europas zu gewährleisten. Die bereitwillige Aufnahme von Flüchtlingen durch den Bund darf nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden. Daher bedarf es verbindlicher Verteilungsquoten auf sämtliche EU-Mitgliedstaaten.
Der Landkreis Berchtesgadener Land besteht aus insgesamt 15 Städten, Märkten und Gemeinden und hat eine Gesamtbevölkerung von ca. 106.000 Einwohner. Über 20.000 davon sind ausländische Staatsangehörige, die meisten aus dem europäischen Raum, aber eben auch mehr als 2.500 ukrainische Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber. Der knappe Wohnraum im Landkreis führt daher zwangsläufig dazu, dass einige Gemeinden an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind. Der Unmut innerhalb der Bevölkerung wächst mit jedem Tag neu. Jede Anmietung einer Unterkunft führt verständlicherweise zu einem großen Aufschrei und lässt die Akzeptanz immer weiter sinken.
In einigen Gemeinden liegt der Anteil an Flüchtlingen gemessen an der Gesamtbevölkerung bei fast 3,5%, in anderen hingegen nur bei etwa 0,5 %. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung, die der Landkreis gemeinsam mit seinen Gemeinden nicht lösen kann. Wir fordern daher finanzielle Unterstützung für alle Gemeinden in den Bereichen Wohnungsbau, Kitas, Schulen, etc., um eine gerechte Verteilung zu ermöglichen.
Bei der Zuweisung der Flüchtlinge handelt es sich derzeit zur Hälfte um Alleinreisende und zur anderen Hälfte um Familien mit Kindern. Diese haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Kita-Platz oder auf einen Platz in einer der Schulen. Gerade in Zeiten des Erzieher- und Lehrermangels handelt es sich hierbei häufig um eine nahezu unlösbare Aufgabe. Außerdem ist es zur gelingenden Integration der Flüchtlinge erforderlich, dass Betreuungsangebote und Sprachkurse in ausreichendem Umfang angeboten und finanziert werden.
Daher fordern wir auch hier die Unterstützung für die Kommunen bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen, sowie eine finanzielle Erstattung der Kosten für das Personal und die Erweiterung der Räumlichkeiten.
Sprache und frühkindliche sowie schulische Bildung sind der Schlüssel für eine gelingende Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft. Dies stellt Kindertagesstätten und Schulen mit hohem Migrationsanteil vor besondere Herausforderungen. Damit dies besser gelingen kann, ist eine Reduzierung der Gruppengrößen in den Kindertagesstätten und der Klassengrößen in den Schulen sowie eine hohe Qualität im schulischen Ganztag erforderlich.
Für eine bessere Versorgung und Integration der ukrainischen Kriegsflüchtlinge muss für Kommunen die Möglichkeit geschaffen werden, ukrainisches Fachpersonal schnell und unbürokratisch in Schulen und Kindergärten einzustellen.
Wir fordern Sie auf, die finanziellen und personellen Ressourcen dafür zur Verfügung zu stellen.
Angesichts der weiter steigenden Zahl ausländischer Kinder in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist es zwingend erforderlich, dass die entsprechenden Rechtsansprüche, vor allem auch der Ganztagsanspruch, zeitlich ausgesetzt oder zumindest abgemildert werden. In den jeweiligen Einrichtungen fehlt vor allem das notwendige Fachpersonal.
Daher fordern wir eine sofortige Aussetzung der jeweiligen Rechtsansprüche.
Gerade zu Beginn des Krieges in der Ukraine war die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung immens. Ohne die zahlreichen Angebote aus der Bevölkerung wäre eine Unterbringung der Geflüchteten nicht möglich gewesen. Aber auch diese Hilfsbereitschaft ist mittlerweile am Ende angelangt. Eine Vielzahl der Eigentümer möchte nach dieser langen Dauer wieder selber über ihre Pensionen, Häuser, Wohnungen oder Zimmer verfügen.
Die angespannte Wohnungssituation im Landkreis führt dazu, dass die Flüchtlinge keinen eigenen Wohnraum finden. Da diese zudem nie staatlich untergebracht sind, stehen auch keine ausreichenden Plätze in der dezentralen Unterbringung zur Verfügung. Dies führt dazu, dass die Flüchtlinge bei Wegfall der privaten Wohnmöglichkeit als Obdachlose gelten und somit vollständig den Gemeinden zur Last fallen. Diese haben jedoch keine Kapazitäten, die Personen im Rahmen der Obdachlosenunterbringung unterzubringen und erhalten auch keine finanzielle Entschädigung dafür.
Insgesamt handelt es sich im Landkreis um 605 Personen, die sich genau dieser Gefahr ausgesetzt sehen. Da das Landratsamt diese Vielzahl an Personen nicht anderweitig unterbringen kann, müssten sie zur Neuverteilung an die Aufnahmeeinrichtung geschickt werden.
Wir fordern daher, dass Lösungsmöglichkeiten für die ohnehin schon stark belasteten Kommunen geschaffen werden. Es darf nicht auf dem Rücken der Landkreise und Gemeinden ausgetragen werden, wenn privat untergebrachte Flüchtlinge mit allen Folgekosten als Obdachlose untergebracht werden müssen. Daher muss mindestens ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, um die Gemeinden hier zu unterstützen.
Gerade in touristisch geprägten Regionen herrscht häufig eine Knappheit an Wohnraum. Dies führt dazu, dass selbst die einheimische Bevölkerung oft kaum in der Lage ist, eine freie Wohnung zu finden. Verschärft wird die Situation noch, wenn der Staat in diesen Wohnungsmarkt durch die notwendige Unterbringung von Flüchtlingen eingreift. Dadurch werden auch die Preise extrem in die Höhe getrieben, sodass auch der Unmut in der Bevölkerung wächst.
Daher fordern wir eine finanzielle Entlastung der Kommunen beim Wohnungsbau und Unterstützung bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. Es wäre eine staatliche Aufgabe, dass beispielsweise durch den Bau von Containern eine Entlastung am Wohnungsmarkt geschaffen wird. Dies darf aber nicht zur Aufgabe der Kommunen und deren Personal gemacht werden.
Bei der Unterbringung der Flüchtlinge sind die Landkreise auch auf die staatlichen Objekte dringend angewiesen. Dazu wurde bereits vor einem Jahr Kontakt mit der BIMA und IMBY aufgenommen, um auch diese Unterkünfte zeitnah zu beziehen. Hierbei ist jedoch aufgefallen, dass sich nahezu alle Objekte in einem stark renovierungsbedürftigen und teilweise unbewohnbaren Zustand befinden. Einige der Objekte waren bereits während der Flüchtlingskrise 2015/16 im Fokus der Kreisverwaltungsbehörden, sind jedoch auch seitdem nicht in einen bewohnbaren Zustand versetzt worden. Die meisten Objekte sind sogar noch mehr verfallen.
Wir fordern daher, sämtliche staatlichen Objekte schnellstmöglich in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, um auch hier Flüchtlinge unterbringen zu können.
Aufgrund der Vielzahl an Zuweisungen von Flüchtlingen sind gerade die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden und die Jobcenter einem extrem hohen Bearbeitungs- und Beratungsaufwand ausgesetzt. Dennoch wird für diese staatliche Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Durch die Dauerkrisenbewältigung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend ausgebrannt. Pflichtaufgaben können teilweise nicht mehr erfüllt werden. Die Kommunen müssen Personal aus anderen Bereichen abziehen, um die Aufgaben überhaupt einigermaßen bewältigen zu können – all das in Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels.
Wir fordern daher eine sofortige Bereitstellung von zusätzlichem staatlichen Personal, um die Fülle an Aufgaben bewältigen zu können. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits in der Corona-Pandemie stark eingebunden waren, müssen dringend entlastet werden. Daher müssen den Landkreisen zumindest die Aufwendungen für zusätzliches Personal für diese staatliche Aufgabe erstattet werden.
Es ist selbstverständlich, dass den ukrainischen Kriegsflüchtlingen aufgrund der schrecklichen Ereignisse in ihrer Heimat sämtliche Hilfe angeboten wird, die sie benötigen. Dennoch ist auch hier eine größere Verteilgerechtigkeit zwingend erforderlich, um das Verständnis in der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Außerdem benötigen gerade die Behörden Gewissheit über das zukünftige Verfahren. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis der ukrainischen Kriegsflüchtlinge ist per innenministerieller Weisung auf den 24.02.2024 beschränkt worden (entgegen der üblichen zweijährigen Gültigkeitsdauer). Sollte die sog. „Massenzustromrichtlinie“ verlängert werden, muss dies zwingend rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit die Ausländerbehörden die Termine für das Verfahren anbieten können. Ansonsten besteht das Problem, dass die derzeit knapp 1.500 ukrainischen Flüchtlinge alle gleichzeitig eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wir fordern daher, schnellstmöglich Klarheit bei diesem Punkt zu schaffen, um ein geordnetes Verfahren gewährleisten zu können.
Durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde bereits mehrfach betont, dass den Ländern für 2023 bereits über 2,5 Mrd. € für die Bewältigung des Flüchtlingszustroms zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings kommt bei den betroffenen Kommunen dieses Geld, welches dringend für die Unterbringung, Betreuung und Integration der ankommenden Flüchtlinge benötigt wird, nicht an. Vielmehr belasten die steigenden Kosten zunehmend die Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden.
Wir fordern daher, dass den Kommunen die jeweiligen Finanzmittel auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Bernhard Kern
Landrat Berchtesgadener Land
Martin Öttl Markus Winkler
Bürgermeister Ainring Bürgermeister Anger
Armin Wierer Dr. Christoph Lung
Bürgermeister Bayerisch Gmain Oberbürgermeister Bad Reichenhall
Franz Rasp Thomas Weber
Bürgermeister Berchtesgaden Bürgermeister Bischofswiesen
Markus Hiebl Hans Feil
Bürgermeister Freilassing Bürgermeister Laufen
Hannes Holzner Michael Ernst
Bürgermeister Piding Bürgermeister Marktschellenberg
Herbert Gschoßmann Andreas Buchwinkler
Bürgermeister Ramsau Bürgermeister Saaldorf-Surheim
Wolfgang Simon Hannes Rasp
Bürgermeister Schneizlreuth Bürgermeister Schönau am Königssee
Thomas Gasser
Bürgermeister Teisendorf
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