In Anger wurden die Geschwindigkeit gemessen und eine betrunkene 60-Jährige gestoppt. Außerdem vollstreckte die Polizei einen Haftbefehl gegen einen Dieb. Bei einer Pkw-Kontrolle auf der A8 wurden falsche Kennzeichen festgestellt. Ein Serbe hatte seinen Führerschein nicht umschreiben lassen. In Freilassing stoppte die Polizei einen Paketzusteller unter Drogeneinfluss. Die Schleierfahnder entdeckten einen falschen Führerschein und vollstreckten einen Haftbefehl. Weiters unterbanden sie zwei Fahrten ohne Führerschein. Das Lkw-Nachtfahrverbot auf der B21 wurde wieder überwacht. Im Rahmen der Grenzkontrollen entdeckte die Bundespolizei einen gesuchten 42-Jährigen.
Am 21.03.2023 wurde in der Zeit von 07:50 Uhr bis 12:40 Uhr in Anger – St 2103, Abschnitt 100 – in Fahrtrichtung Piding kontrolliert. 1040 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrolle. 24 Lenker wurden angezeigt und 25 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 103 km/h unterwegs.
Einem Autofahrer fiel am Samstag um 16.00 Uhr ein vor ihm fahrender Pkw auf, der auffällig wechselhaft und in Schlangenlinien fuhr. Der Wagen fuhr auf der Staatsstraße bei Aufham und blieb dort auf einem Parkplatz stehen. Die Frau erschien dem Autofahrer angetrunken, so dass er die Polizei informierte. Die Polizeibeamten konnten die Halterin des Pkw wenig später antreffen. Die 60-jährige Frau aus dem Landkreis BGL war deutlich alkoholisiert. Ein Alkotest ergab über 1,6 Promille.
Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme und stellte den Führerschein sicher. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Bei einer Kontrolle auf der Autobahn A 8, am Sonntagvormittag, durch die Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding, wurde ein 23-jähriger Rumäne vorläufig festgenommen. Er war Insasse in einem Pkw mit französischer Zulassung, den die Fahnder zuvor an der Anschlussstelle Anger, in Fahrtrichtung Salzburg, angehalten hatten.
Die Insassen des Ford konnten sich alle ordnungsgemäß ausweisen. Beim Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungsbestand kam allerdings heraus, dass einer der Insassen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Haftbefehl wegen Diebstahls gesucht war. Nachdem der Rumäne die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe, im niedrigen 3-stelligen Bereich begleichen konnte, ersparte er sich einen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt und konnte seine Weiterreise fortsetzen.
Am Morgen des 20.03.2023 kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Tank- und Rastanlage Piding Süd, einen Pkw mit deutscher Zulassung und mit zwei Insassen besetzt. Bei einer gehaltenen Halterabfrage stellte sich heraus, dass die am Pkw angebrachten Kfz-Kennzeichen nicht für diesen vor Ort befindlichen Pkw ausgegeben waren. Der 59-jährige Fahrer und Halter gab an, dass es sich um die Kennzeichen eines anderen, auf ihn zugelassenen Pkw, handelte. Dies konnte durch Ermittlungen bestätigt werden. Er wurde somit wegen eines Vergehens der Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht. Da somit für den Pkw keine Zulassung und Haftpflichtversicherung bestand, wurde ebenso eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung erstattet.
Auf Nachfrage konnte der bosnisch-herzegowinische Fahrer auch keinen aktuell gültigen Führerschein vorweisen. Diesbezüglich bekam er eine weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden.
Seine Mitreisende, eine 50-jährige bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, hielt sich zudem länger als erlaubt im Bundesgebiet auf und wurde daher wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis muss sich ein im Bundesgebiet wohnhafter 46-jähriger serbischer Staatsangehöriger vorwerfen lassen, nachdem er am 20.03.23, gegen 21.45 Uhr, von Beamten der Pidinger Grenzpolizei an der Tank- und Rastanlage Piding kontrolliert wurde. Auf Nachfrage konnte er den Beamten lediglich einen entwerteten nationalen serbischen Führerschein vorweisen, welcher keine Gültigkeit mehr hatte. Er gab in seiner Vernehmung an, dass er seinen originalen serbischen Führerschein gerade bei einer deutschen Behörde zur Umschreibung auf eine deutsche Fahrerlaubnis hinterlegt habe. Diese „Ausrede“ half ihm allerdings nicht weiter, weil er bereits seit 2021 im Bundesgebiet wohnhaft ist und somit schon längst im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis hätte sein müssen. Gegen die Pkw-Halterin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Ein rumänischer Paketzusteller wurde am Dienstag den 21.03.2023 um 22:20 Uhr in der Surheimer Straße in Freilassing zu einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle angehalten.
Im Verlauf der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, ein vor Ort durchgeführter Drogentest bestätigte diesen Verdacht. Die Polizeiinspektion Freilassing leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, der Fahrer musste sich einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden und es musste ein Kollege für die weitere Fahrt einspringen.
Der Paketzusteller wurde dabei bereits das zweite Mal innerhalb weniger Wochen bei der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Deshalb erwartet ihn ein Bußgeld in Höhe von 1000,- Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.
Montagnachmittag kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding einen Opel mit deutscher Zulassung, der zuvor auf der Autobahn A 8, in Fahrtrichtung Salzburg, fuhr. Der Pkw, der mit einem jungen Pärchen besetzt war, wurde auf Höhe der Rastanlage Piding angehalten. Der Fahrer händigte alle erforderlichen Dokumente zur Kontrolle aus. Schon beim ersten Blick auf den ausgehändigten griechischen Führerschein ergaben sich jedoch Zweifel an der Echtheit des Dokuments.
Bei der weiteren Überprüfung wurde schließlich festgestellt, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Der frisch vermählte syrische Staatsangehörige musste seine Fahrt in die Flitterwochen unterbrechen. Von den Fahndern wurde eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Nach Beendigung der Sachbearbeitung fuhr das Ehepaar mit dem Taxi weiter, da auch die Frau nicht über einen Führerschein verfügte.
Bei einer weiteren Kontrolle der Schleierfahnder an der Anschlussstelle Anger, am Dienstagmorgen, wurde ein 33-jähriger Pole vorläufig festgenommen. Dieser war zuvor mit seinem Pkw auf der BAB A 8, in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs.
Beim Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungsbestand kam heraus, dass der 33-Jährige von der Staatsanwaltschaft Ulm mit Haftbefehl ausgeschrieben war. Diesen hatte er sich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingehandelt. Nachdem der Pole die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe, in Höhe von einigen hunderten Euro, schließlich begleichen konnte, wurde er von der Dienststelle der Grenzpolizei entlassen und konnte seine Weiterreise fortsetzen.
=== Zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis ==
Zwei Straftaten des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnisse konnten die letzten Tage von Beamten der Pidinger Schleierfahnder aufgedeckt werden.
Im ersten Fall handelte es sich um einen im Bundesgebiet wohnhaften rumänischen Staatsangehörigen, welcher als Lenker eines Kastenwagens am 24.03.2023, gegen 16.45 Uhr, an der BAB A 8, Fahrtrichtung Salzburg, Parkplatz Angerer Berg angehalten und kontrolliert wurde. Nach Aushändigung seines Ausweispapiers konnte er auf Frage lediglich eine Ablichtung seines rumänischen Führerscheines auf seinem Smartphone vorzeigen. Eine daraufhin durchgeführte Fahndungsabfrage ergab jedoch, dass ihm dies durch die rumänischen Behörden für ungültig erklärt wurde. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Er wurde noch vor Ort als Beschuldigter belehrt und zur Sache wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vernommen.
Nur wenige Minuten später kontrollierte eine weitere Streife der Grenzpolizei Piding auf der Tank- und Rastanlage Piding-Süd einen Pkw mit deutscher Zulassung und einer Person besetzt. Der in Deutschland wohnhafte ungarische Staatsangehörige konnte sich ordnungsgemäß ausweisen und zeigte auch noch seinen nationalen ungarischen Führerschein vor. Auch hier ergab eine Fahndungsabfrage einen Treffer. Ihm wurde nämlich seitens einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde das Recht entzogen, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Er hätte somit eine „neue“ deutsche Fahrerlaubnis nach Ablauf seiner Sperrfrist erlangen müssen.
Am Freitag wurde von 5 bis 6 Uhr das Nachtfahrverbot auf der B21 am Festplatz in Bad Reichenhall kontrolliert.
Hierbei wurden zehn Lkw festgestellt. Hiervon konnten neun eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Lediglich ein Lkw konnte diese nicht vorweisen. Die Kontrolle wurde durch die Polizei Bad Reichenhall, zusammen mit der Grenzpolizei Piding und den Zentralen Ergänzungsdiensten Traunstein, unterstützt durch Landratsamt Berchtesgadener Land, durchgeführt.
Am Sonntagnachmittag stoppten Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei an der Grenzkontrollstelle an der A8 ein Fahrzeug mit slowenischer Zulassung.
Beim Abgleich der Personalien der Insassen im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Beifahrer ein internationaler Haftbefehl vorlag. Demnach suchten die bosnischen Behörden aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach dem 42-Jährigen. Eine Nachschau in seinem mitgeführten Reisepass ergab zudem, dass sich der Bosnier seit knapp drei Jahren ohne erforderliche Erlaubnis im Schengenraum aufhielt. Bei der Durchsuchung entdeckten die Fahnder in seiner Jackentasche noch eine geringe Menge Cannabis. Der Bosnier muss sich nun wegen der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Nach der Vorführung beim Haftrichter lieferten die Bundespolizisten den 42-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Von dort aus soll der Mann demnächst in sein Heimatland überstellt werden.
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