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Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl – Einsichtnahme von 3. bis 11. April

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Von Montag, 3. April, bis Dienstag, 11. April 2023, können am Landratsamt die Vorschlagslisten für das Berchtesgadener Land eingesehen werden.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land fasst am 30. März 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der JugendschöffInnen für das Jugendschöffengericht Laufen und die Jugendkammer beim Landgericht Traunstein. Von 3. bis 11. April haben dann alle BürgerInnen die Gelegenheit, diese Liste im Eingangsbereich des Landratsamts an der Tafel für Bekanntmachungen einzusehen. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten des Landratsamts, jeweils 08:00 bis 17:00 Uhr möglich.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll der Jugendamtsverwaltung Einspruch erhoben werden. Alle Details hierzu sind im Amtsblatt Nr. 11 vom 14. März 2023 unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ veröffentlicht.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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