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38-Jähriger zweimal hintereinander ohne Führerschein unterwegs

Nachdem dem Fahrer bei der ersten Kontrolle der Fahrzeugschlüssel abgenommen wurde, holte sein Bekannter mit gültigem Führerschein den Schlüssel ab und übergab ihn direkt wieder dem 38-Jährigen.

Am 01.03.2023 wurde ein 38-jähriger türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Gladbeck/Nordrhein-Westfalen gegen ca. 03.10 Uhr am Marienplatz (St2103) durch Kräfte der Bundespolizei Freilassing einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten stellten dabei fest, dass der 38-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Fahrzeugführer sowie die Halterin des Fahrzeuges werden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Der Fahrzeugschlüssel wurde gefahrenabwehrend sichergestellt und bei der Polizei in Laufen verwahrt.

Gegen ca. 10.00 Uhr erschien der 38-Jährige im Beisein eines 46-jährigen, ebenfalls türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Laufen persönlich auf hiesiger Dienststelle und forderte die Herausgabe des Fahrzeugschlüssels. Da der 46-jährige Laufener im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde der Fahrzeugschlüssel ausgehändigt, nachdem sowohl dieser als auch der 38-Jährige eindringlich darüber belehrt wurden, dass eine Abgabe des Schlüssels durch den Laufener an seinen Landsmann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Auch der 38-Jährige wurde wiederum belehrt, dass er sich wiederholt strafbar machen würde, sollte er sich erneut hinter das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen.

Nur wenige Minuten später, etwa gegen 10.40 Uhr, wurde der 38-Jährige abermals als Fahrzeugführer des gleichen Pkw wieder durch Kräfte der Bundespolizei Freilassing einer Kontrolle unterzogen. Diesmal am Briouder Platz (B20) in Laufen. Es kam wie es kommen musste, auch bei dieser Kontrolle konnte der 38-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen und muss sich erneut wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Dumm gelaufen ist die Angelegenheit in der Folge auch gegen den 46-jährigen Laufener, er wird nun wegen eines vermutlichen „Gefallens“ wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

red/Pressemitteilung Polizei Laufen

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