In den letzten Wochen wurden vermehrt Drohnen über militärischen Bereichen der Bundeswehr Bischofswiesen gesichtet. Dabei handelt es sich u. a. um die Kaserne Strub und um die Übungsplätze Böcklweiher und Sillberg.
Die Polizei Berchtesgaden weist Drohnenbesitzer und Drohnenpiloten darauf hin, dass Drohnenflüge bei und über militärischen Bereichen generell nicht gestattet sind. Es ist oberhalb und seitlich ein Abstand von mindestens 100 m erforderlich. Dies gilt ebenso für die Truppen der Bundeswehr außerhalb der Standorte bei angemeldeten Manövern und Übungen.
Piloten, die sich nicht an die Vorgaben halten, können wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden. Des Weiteren können Straftaten vorliegen, z. B. wenn unerlaubte Aufnahmen gefertigt werden, die Aufnahmen weiter verwendet werden, oder wenn in private Grundstücke eingedrungen wird. Die Aufzählung der Verstöße ist hier nicht abschließend.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass militärische Sicherheitsbereiche nicht betreten werden dürfen. Besonders beim Übungsplatz Sillberg in Bischofswiesen werden immer wieder Spaziergänger festgestellt. Militärische Sicherheitsbereiche, die nicht eingezäunt sind, sind durch Schilder gekennzeichnet. Das Betreten dieser Bereiche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Betretungsverbote sind ausdrücklich zum Schutz der Bevölkerung, der übenden Soldaten und zur Vermeidung von Unfällen erlassen.