Die Polizisten entdeckten an dem Lkw eine defekte Sicherung die regelmäßig gesteckt wurde um den Fahrtenschreiber außer Betrieb zu setzen. Weiters wollte eine rumänische Spedition ihren wegen fehlender Haftpflichtversicherung sichergestellten Lkw abtransportieren. Jedoch war auch das Transportfahrzeug unversichert.
Am Freitagmorgen (10.02.) kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein einen 24-jährigen türkischen LKW-Fahrer, der mit seinem polnischen Sattelzug auf der Bundesstraße 20 zwischen Surheim und Freilassing unterwegs war. Im Laufe der Kontrolle zeigte sich, dass der Tachograph der Sattelzugmaschine DAF stromlos war. Die daraufhin überprüfte Schmelzsicherung im Sicherungskasten der Zugmaschine erwies sich als defekt.
Nachdem die Beamten den Tachographen mittels Ersatzsicherung wieder in Betrieb nehmen konnten, luden sie dessen Daten herunter. Gemäß den digitalen Aufzeichnungen wurde der Fahrtenschreiber in den vergangenen vier Wochen an beinahe jedem Arbeitstag im Laufe des späteren Abends von der Stromversorgung getrennt und in den Vormittagsstunden des Folgetags wieder ans Bordnetz angeschlossen.
Aufgrund des vorliegenden Verdachts der Fälschung technischer Aufzeichnungen durchsuchten die Polizisten das Führerhaus des DAF und fanden hierbei in einem Fach der Mittelkonsole eine identische, intakte Schmelzsicherung. Diese machte den Anschein, schon häufiger ein- und wieder ausgesteckt worden zu sein. Die Beamten waren davon überzeugt, dass das zu dem Zweck geschah, die Dokumentation unzulässig langer Lenkzeiten durch den Fahrtenschreiber zu verhindern. So fuhr der Fahrzeuglenker gemäß aufgefundener Frachtpapiere am Tag vor der Kontrolle von Österreich bis Nordrhein-Westfalen, um dort Fracht abzuliefern. Anstatt dann dort seine vorgeschriebene Ruhezeit einzubringen, drehte er dem Tachographen durch Entnahme der intakten Sicherung den Strom ab, um über Nacht nach Österreich zurückzufahren. Das Einsetzen der defekten Sicherung verfolgte hierbei offensichtlich den Zweck, im Falle einer Verkehrskontrolle den Anschein eines technischen Defekts zu erwecken.
Den 24-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein musste er eine Sicherheit im oberen dreistelligen Bereich leisten, seine Fahrerkarte wurde sichergestellt. Der Vorfall wird auch für die polnische Spedition Konsequenzen nach sich ziehen, welche wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß Fahrpersonalgesetz beim Bundesamt für Logistik und Mobilität angezeigt wird. Hier steht ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro im Raum.
Ein weiterer kurioser Fall für die Verkehrspolizei ereignete sich an diesem Tag zur Mittagszeit. Der 53-jährige Geschäftsführer einer rumänischen Spedition wollte eine vor mehreren Wochen wegen fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes sichergestellte Zugmaschine per Tiefladersattelzug wieder abholen. Die Polizisten erkannten jedoch, dass auch die den Tieflader ziehende Sattelzugmaschine nicht haftpflichtversichert war. Der türkische Staatsbürger wird nun erneut wegen Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge angezeigt. Zudem musste er sich eine dritte Zugmaschine organisieren, um die beiden anderen nacheinander abholen zu können.
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