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Schleierfahnder unterbinden drei Fahrten ohne gültigen Führerschein

Ein 21-Jähriger hatte sein Fahrverbot nicht angetreten. Obwohl ein Kosovare bereits seit 20 Jahren in Deutschland lebt, hatte er seinen Führerschein nie umschreiben lassen. Eine Serbin konnte nur einen serbischen Probeführerschein vorweisen.

Fahren trotz eines bestehenden Fahrverbotes wird einem 21-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen vorgeworfen, welcher am Abend des 08.01.23 mit seinem Pkw auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg, auf Höhe Anger unterwegs war und einer Kontrolle unterzogen wurde. Laut Fahndungsabfrage bestand gegen den jungen Mann ein aktuell gültiges Fahrverbot der Zentralen Bußgeldstelle Bayern mit Rechtskraft März 2022, welches er nie angetreten hatte. Er wurde wegen eines Vergehens des Fahrens trotz Fahrverbot zur Anzeige gebracht. Das Fahrverbot wurde sofort vollzogen und die Weiterfahrt unterbunden.

Am Morgen des 09.01.2023 kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Fahrtrichtung München, Gemeindegebiet Anger, einen Pkw mit deutscher Zulassung und einer vierköpfigen Familie besetzt. Auf Verlangen konnten alle erforderlichen Ausweisdokumente vorgewiesen werden. Zudem händigte der Fahrzeugführer, ein 55-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger, seinen nationalen kosovarischen Führerschein und den Fahrzeugschein für oben genannten Pkw aus. Eine nationale deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B konnte er nicht vorweisen. Auf Frage gab er an, seit 2003 im Bundesgebiet wohnhaft zu sein. Er hätte somit im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein müssen. Seine kosovarische Fahrerlaubnis war nicht mehr gültig. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne deutsche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Unwissend zeigte sich am 09.01.2023, gegen 21.30 Uhr, eine junge Dame aus Serbien, als sie als Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw die BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg befuhr und am Parkplatz Angerer Berg kontrolliert wurde. Auf Verlangen konnte sie lediglich einen im Bundesgebiet ungültigen serbischen Probeführerschein vorweisen. Ihr wurde an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde sie wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

red/Pressemitteilung GPI Piding

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