Ein Österreicher reiste mit Marihuana im Gepäck ein. Drei Albaner überschritten ihre Aufenthaltszeit zum Teil deutlich und ein Nordmazedonier besaß einen gefälschten Führerschein. Auch ein 34-Jähriger versuchte die Schleierfahnder mit falschen Dokumenten zu täuschen. Mit ungültigen Kurzzeitkennzeichen war ein Österreicher unterwegs. Zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie eine zulange Aufenthaltszeit stellte die Polizei auf der A8 fest. In Freilassing und Schneizlreuth wurde die Geschwindigkeit gemessen und in Bad Reichenhall und Berchtesgaden alkoholisierte Fahrer gestoppt.
Am 19.12.2022 wurde in der Zeit von 07.50 Uhr bis 13.10 Uhr in Schneizlreuth – B21 in Richtung Bad Reichenhall kontrolliert. 1692 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 34 Lenker wurden verwarnt und 11 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße.
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Am Abend des 20.12.2022 kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Kontrollplatz Piding-Nord, einen Pkw mit österreichischer Zulassung, welcher unmittelbar vorher bei der Einreise ins Bundesgebiet über den ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn gesichtet wurde. Der Pkw war mit insgesamt vier männlichen Personen besetzt.
Unmittelbar bei der Kontrolle stellten die Beamten erheblichen Marihuanageruch im Innenraum fest. Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks wurden sie dann fündig und konnten insgesamt fast 13 Gramm des Betäubungsmittels sicherstellen. Der Beschuldigte, ein 22-jähriger österreichischer Staatsangehöriger, wurde nach Anzeigenaufnahme wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß entlassen.
Etwas kleiner mussten heuer vermutlich die Weihnachtsgeschenke in vier albanischen Familien ausfallen, nachdem die Grenzpolizei Piding einen Reisebus auf der A8 Höhe AS Bad Reichenhall kontrollierte. Im vollbesetzten Bus wurden drei Männer mit albanischer Staatsangehörigkeit im Alter von 29, 33 und 41 Jahren festgestellt, die sich allesamt weit länger in Deutschland aufhielten, als es ihnen gesetzlich erlaubt war (nämlich 430, 60, bzw. 414 Tage). Die drei Männer mussten jeweils eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe hinterlegen. Darüber hinaus wurde bei einem 21-jährigen Albaner ein offener Haftbefehl festgestellt, den dieser durch Zahlung einer Geldsumme in mittleren dreistelligen Bereich abwenden konnte. Andernfalls hätten ihm Feiertage im Gefängnis bevorgestanden. Der freundliche Fahrer des Reisebusses wartete das Ende der polizeilichen Maßnahmen ab, sodass die beanstandeten Personen im Anschluss ihre Weiterreise fortsetzen konnten.
Am Weihnachtstag versuchte zudem ein 53-jähriger Nordmazedonier die „Schleierfahnder“ mit einem totalgefälschten polnischen Führerschein zu täuschen. Dem geschulten Auge der Polizisten fiel jedoch sofort bei der Kontrolle auf, dass es sich hierbei um ein Falschdokument handelt. Der Beschuldigte beharrte nach wie vor auf der Echtheit des Führerscheines, schließlich habe er diesen für einen vierstelligen Geldbetrag im Ausland erworben. Nach Vernehmung und Sicherstellung des „Corpus Delicti“ konnte der 53-jährige seine Fahrt - wenn auch mit dem Zug - in Richtung Nordmazedonien fortsetzen.
Bei einer Kontrolle eines Mercedes am 21.12.2022, gegen 01.00 Uhr, stellten Beamte der Pidinger Grenzpolizei Unregelmäßigkeiten bei den von einem 34-jährigen kroatischen Pkw-Lenker vorgelegten niederländischen Dokumenten fest. Die Kontrolle fand auf der BAB A 8, Anschlussstelle Anger, in Fahrtrichtung Salzburg statt. Sowohl der ausgehändigte niederländische Fahrzeugschein, als auch die ausgehändigte Versicherungsbescheinigung für den Pkw wurden durch die kontrollierenden Beamten als Totalfälschungen erkannt und zur Beweissicherung im Strafverfahren sichergestellt. Nach Angaben des Pkw-Lenkers habe er den Mercedes in Belgien käuflich erworben und wollte ihn jetzt in sein Heimatland überführen. Die Falschdokumente habe er vom Verkäufer in gutem Glauben erhalten. Ihm war sein Fehlverhalten nicht bewusst. Trotzdem wurde er wegen Urkundenfälschung und Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Am 21.12.2022, gegen 03.30 Uhr, kontrollierten die Beamten, ebenfalls an der Anschlussstelle Anger in Fahrtrichtung Salzburg, einen weiteren Mercedes mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Hierbei bemerkten sie recht rasch, dass die Gültigkeitsdaten des vorgelegten Fahrzeugscheines nicht mit den am Pkw angebrachten Kennzeichen übereinstimmten. Zusätzlich wurde eine Kopie eines angeblich gültigen Versicherungsvertrages vorgezeigt. Eine Abfrage im Auskunftsbestand der Zulassungsstellen ergab, dass die Kurzzeitkennzeichen derzeit aktuell nicht ausgegeben waren. Auch gegen den 67-jährigen österreichischen Pkw-Lenker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und je eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung eingeleitet. Auch hier wurde eine Weiterfahrt nicht mehr gestattet.
Mittwochvormittag kontrollierten Fahnder der Grenzpolizei Piding im Bereich der Anschlussstelle Anger einen Pkw mit ungarischer Zulassung, der zuvor auf der Autobahn A 8 in Fahrtrichtung Salzburg fuhr. Der Fahrer, ein 38-jähriger slowakischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz, gab im Rahmen der Kontrolle zu verstehen, seinen Führerschein vergessen zu haben. Erste Ermittlungen der Grenzpolizisten ergaben allerdings, dass der Slowake nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er wurde angezeigt und musste sich für die Weiterfahrt einen Ersatzfahrer suchen.
Bei einer weiteren Kontrolle am Abend, wurde ein in Frankreich wohnhafter türkischer Staatsangehöriger beanstandet. Er konnte den Schleierfahndern ebenfalls bei der Anhaltung an der Autobahnraststätte in Piding keinen Führerschein vorweisen. Auch hier ergaben sich Anhaltspunkte, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besaß, was er später gegenüber den Beamten einräumte. Es wurde eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Der Weiterreise stand im Anschluss nichts im Wege, denn die Ehefrau, die sich mit im Auto befand, besaß einen gültigen Führerschein.
Kurz nach Mitternacht, am frühen Donnerstagmorgen, wurde ein Mercedes zur Kontrolle an der Anschlussstelle Anger, in Fahrtrichtung Salzburg, angehalten. Die beiden Insassen, konnten sich mit den erforderlichen Dokumenten ausweisen. Bei dem Beifahrer, einem 55-jährigen serbischen Staatsangehörigen, stellten die Grenzpolizisten fest, dass er sich zu lange in Deutschland aufgehalten hat. Im Zeitraum von 180 Tagen hätte sich der Serbe für 90 Tage visumsfrei aufhalten dürfen. Insgesamt waren es aber 133 Tage, was zur Folge hatte, dass eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Nachdem die Sachbearbeitung abgeschlossen war, konnte er mit seinem Begleiter die Fahrt in Richtung Serbien fortsetzen.
Am Mittwochvormittag, zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing auf der St2104 auf Höhe der Einfahrt zum Badylon Geschwindigkeitskontrollen durch. Bei erlaubten 70 km/h überschritten lediglich drei Verkehrsteilnehmer die erlaubte Geschwindigkeit. Der Tagesschnellste befuhr dabei die St2104 aus Richtung Salzburg kommend mit 95 km/h. Die Verkehrsteilnehmer erwarten nun ein Bußgeld.
Am 22.12.2022 wurde in den Abendstunden ein 32-jähriger Einheimischer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein daraufhin freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert über 1,1 Promille, sodass im Anschluss eine Blutentnahme im Krankenhaus Berchtesgaden durchgeführt wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
In der Nacht von Heiligabend zum 1. Weihnachtsfeiertag führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall mehrere Verkehrskontrollen im Stadtgebiet von Bad Reichenhall durch. Gegen 01.20 Uhr wurde ein 56-jähriger Reichenhaller zur Kontrolle mit seinem Fahrzeug angehalten. Da bei dem Fahrzeuglenker Alkoholkonsum angenommen werden musste, wurde noch an der Kontrollstelle eine Atemalkoholmessung durchgeführt, welcher einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergab. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Fahrerlaubnis des 56-Jährigen beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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