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Syrer ohne Führerschein trotz Zurückweisung im Bundesgebiet unterwegs

Am Montag versuchte der 24-Jährige trotz ungültiger Dokumente mit einem Pkw einzureisen und wurde dabei zurückgewiesen. Einige Stunden später tauchte er dann in Burghausen wieder auf.

Am Montagnachmittag stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Saalbrücke (B304) ein Kraftfahrzeug mit niederländischer Zulassung. Der Fahrer, ein 24-jähriger Syrer, händigte den Beamten zur Kontrolle einen österreichischen Flüchtlingspass aus. Bei der Überprüfung des Dokumentes fiel den Polizisten auf, dass der Pass des Syrers von den österreichischen Behörden für ungültig erklärt wurde. Zudem besaß der 24-Jährige keine Fahrerlaubnis, mit welcher er das Kfz führen hätte dürfen. Aufgrund des Straftatverdachts der versuchten unerlaubten Einreise sowie des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Erlaubnis, wurde der Syrer vorläufig festgenommen. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung wurde ihm die Einreise nach Deutschland verweigert, er wurde am Montagabend nach Österreich zurückgewiesen. Sein Wagen verblieb auf der Saalbrücke und sollte durch einen Berechtigten abgeholt werden.

Doch bereits in den frühen Morgenstunden des Dienstags wurde der Syrer von Kräften der Polizeiinspektion Burghausen erneut als Lenker des Fahrzeugs festgestellt. Aus Freilassing kommend befuhr er mit seinem Kleinwagen die B20 in Richtung Stadtgebiet Burghausen. Deshalb muss er sich nun wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts und erneut wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Bundespolizeibeamte nahmen den Mann fest und schoben ihn am Dienstagmittag nach Österreich zurück. Sein Fahrzeug haben die Bundespolizisten sichergestellt.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing

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