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Familienduo tarnt Schleusungsfahrt als Vater-Tochter-Ausflug

Die beiden Personen hatten in ihrem Kleinwagen sieben Migranten versteckt und versuchten so über die Grenze zu gelangen.

In den frühen Morgenstunden des Freitags stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der Grenzkontrollstelle am Walserberg einen Nissan Murano mit ungarischer Zulassung. Schon beim ersten Blick in den Kleinwagen fiel den Beamten auf, dass lediglich die Fahrerin, eine 36-jährige Aserbaidschanerin, sowie ihr Beifahrer und Vater, ein 62-jähriger aserbaidschanischer Staatsbürger, über einen Sitzplatz verfügten. Mit im Fahrzeug befanden sich sieben türkische Staatsangehörige, die in dem für fünf Insassen ausgelegten Kfz im Kofferraum und auf der umgeklappten Rücksitzbank lagen. Zudem stellte sich heraus, dass für das Kfz kein Versicherungsschutz bestand.

Über Ausweisdokumente, die zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, verfügte mit Pass und polnischem Aufenthaltstitel bzw. deutschem Visum nur die Fahrerin und der Beifahrer. Die mitreisenden Türken im Alter zwischen 5 und 39 Jahren konnten zur Kontrolle nur einen Reisepass vorlegen, einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besaßen sie nicht.

Das Familienduo wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern vorläufig festgenommen und getrennt von ihren Begleitern zur Bundespolizeiinspektion Freilassing gebracht. Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei waren Vater und Tochter gezielt nach Österreich gereist, um die sieben Türken von dort abzuholen und nach Deutschland zu verbringen. Für die organisierte Schleusung bezahlten die Migranten mehrere Tausend Euro. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der 62-jährige Aserbaidschaner bei der Beantragung seines Visums für einen touristischen Aufenthalt in Deutschland unrichtige Angaben über seinen Reisezweck machte. Deshalb annullierte die Bundespolizei sein Visum.

Am Samstagvormittag wurden sowohl die 36-jährige Aserbaidschanerin als auch ihr 62-jähriger Vater dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Die beiden Beschuldigten erwartet ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen, die Frau darüber hinaus wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Mann muss sich zusätzlich wegen des Verdachts der Visumserschleichung verantworten.

Die sieben türkischen Staatsangehörigen wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Vier von ihnen äußerten ein Asylgesuch und wurden einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zugeleitet, dreien wurde die Einreise nach Deutschland verweigert, sie wurden nach Österreich zurückgewiesen.

red/Pressemitteilung Bundespolizei Freilassing
Bilder © Bundespolizei Freilassing
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