Ein Autohändler wurde ohne die nötige Fahrerlaubnis in Laufen gestoppt. Die Laufener Polizei stoppte einen 28-Jährigen unter Drogeneinfluss. Eine Serbin war von einem Haftbefehl gegen sie ganz überrascht. Trotz Fahrverbot in Deutschland fuhr ein Österreicher über die Grenze. Obwohl ein 39-Jähriger ein Einreiseverbot hatte, reiste er wieder ein. Zwei offene Haftbefehle und eine Zwangsentstempelung mussten die Schleierfahnder bei einer Kontrolle vollziehen. Mit einem gefälschten Führerschein war ein 22-Jähriger unterwegs. In Piding wurde die Geschwindigkeit und in Bad Reichenhall das Lkw-Nachtfahrverbot überwacht.
Am Dienstag um 17.25 Uhr wurde ein 49-jähriger tschechischer Staatsangehöriger mit seinem BMW X5 und einem Anhänger im Stadtgebiet Laufen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE für das Fahrzeuggespann nicht besitzt. Gegen den Tschechen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sein Beifahrer der im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE ist, setzte die Fahrt fort.
Am Sonntagabend führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Laufen verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet Laufen durch. Hierbei wurde gegen 23:30 Uhr der PKW eines 28-jährigen Mannes aus Simbach/Inn angehalten. Eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeuglenkers ergab, dass dieser seinen PKW unter dem Einfluss von Kokain im Straßenverkehr bewegte. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeuges wurden mehrere Gramm Marihuana aufgefunden. Neben der Sicherstellung des Betäubungsmittels musste der 28-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Zudem erwartet diesen nun ein Strafverfahren, wie auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge bestand für eine 33-jährige Serbin ein Strafvollstreckungshaftbefehl aus dem Jahr 2020 der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Dieser wurde in den frühen Morgenstunden des 01.11.22 der 33-jährigen serbischen Staatsangehörigen mit französischem Wohnsitz nach erfolgter Kontrolle auf der BAB A 8, Anschlussstelle Piding-Nord, durch die Beamten der Grenzpolizei Piding eröffnet. Sichtlich überrascht reagierte die Dame, als sie darauf hin festgenommen und zur Polizeidienststelle in Piding/Urwies verbracht wurde. Durch die Zahlung der geforderten Strafe in Höhe von 1000 € konnte sie den Strafvollzug abwenden. Im Anschluss daran konnte sie ihre Heimreise fortsetzen.
Am 01.11.2022, gegen 01.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Piding einen Pkw mit österreichischer Zulassung, nachdem er über den Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn ins Bundesgebiet eingereist war. Die Anhaltung erfolgte an der Anschlussstelle Piding-Nord. Der Pkw-Lenker und gleichzeitig Halter des Fahrzeuges händigte neben seinen Personaldokumenten auch seinen nationalen österreichischen Führerschein aus. Bei einer gehaltenen Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass ihm von einer deutschen Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgte obligatorisch. Nach erfolgter Sachbearbeitung wurde er wieder entlassen. Die Weiterfahrt übernahm eine bei ihm mitreisende Person.
In der Zeit vom 04.11.2022, 19.01 Uhr bis 05.11.2022, 00.59 Uhr wurde in Piding – B 20, in Fahrtrichtung Freilassing kontrolliert. 643 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 14 Lenker wurden angezeigt und 22 Lenker verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 122 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldbuße sowie ein Fahrverbot.
Die Grenzpolizei Piding kontrollierte am Freitagabend auf der A8, Höhe Piding, einen serbischen Reisebus, der sich von Dortmund aus auf dem Weg nach Serbien befand. Im Bus wurde ein 39-jähriger Montenegriner festgestellt, welcher aufgrund vergangener Verstöße bis 2023 nicht mehr nach Deutschland hätte einreisen dürfen. Darüber hinaus wurden in seinem Gepäck polizeiliche Unterlagen gefunden, die belegen, dass der Mann bereits Anfang Oktober aufgefordert wurde, das Land zu verlassen. Da sich der Mann augenscheinlich beharrlich den behördlichen Anordnungen widersetzte, wurde er vorläufig festgenommen und wird morgen dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Am Mittwoch, den 03.11.2022, führten Kräfte der Bereitschaftspolizei eine Kontrolle des Nachtfahrverbotes auf der Bundesstraße 21 durch. Im Zeitraum von 4 Uhr bis 6 Uhr wurden am Festplatz in Bad Reichenhall 24 Lkw angehalten und kontrolliert. Dabei konnten 9 Lkw-Fahrer eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. 1 Lkw hatte weniger als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und fiel somit nicht unter das Fahrverbot. 14 Fahrer wurden aufgrund fehlender Ausnahmegenehmigung angezeigt und durften ihre Fahrt erst um 6 Uhr fortsetzen. Davon mussten zwei Lkw aufgrund der Tonnagebeschränkung in Schneizlreuth wieder umkehren und zurück auf die Autobahn.
Am Abend des 05.11.2022 kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding einen Pkw mit deutscher Zulassung, welcher unmittelbar vorher über den Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn ins Bundesgebiet eingereist war. Die Kontrolle fand an der Anschlussstelle Anger statt. Auf Aufforderung händigte der Pkw-Lenker, welcher zugleich der Halter des Pkw war, seinen deutschen Personalausweis, seinen Führerschein und den Fahrzeugschein für den Pkw aus. Der Beifahrer konnte sich ebenfalls mit einem deutschen Personalausweis ausweisen.
Die von den Beamten durchgeführten Fahndungsabfragen verliefen dann äußerst erfolgreich. Zunächst stellten sie fest, dass gegen den Pkw-Lenker insgesamt zwei Haftbefehle einer deutschen Staatsanwaltschaft wegen Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betruges vorlagen.
Diese konnte er gegen Barzahlung von über 5000 € von sich abwenden. Dem nicht genug, war sein Pkw auch noch zur Zwangsentstempelung aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung ausgeschrieben. Diesbezüglich wurde er wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Anzeige gebracht. Die Kfz-Kennzeichen wurden entstempelt und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Im Anschluss daran wurde er auf freien Fuß entlassen.
In den frühen Morgenstunden des 06.11.2022 kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Piding einen 22-jährigen georgischen Staatsangehörigen, welcher mit einem in Ungarn zugelassenen Pkw auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war. Die Kontrolle fand an der Anschlussstelle Anger-Süd statt.
Auf Verlangen händigte er seinen georgischen Reisepass, die Fahrzeugpapiere und seinen nationalen georgischen Führerschein aus. Bei genauerer Überprüfung der Dokumente konnte der vorgelegte georgische Führerschein sogleich als Totalfälschung erkannt werden. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt seinerseits wurde unterbunden und er musste sich um einen Ersatzfahrer kümmern. Im Anschluss an die Sachbearbeitung und erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung konnte er die Dienststelle wieder verlassen.
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