Aufgrund der zahlreichen Verstöße kommen auf die beiden Fahrer und den Unternehmer mehrere saftige Bußgelder zu. Zudem haben einige Fahrgäste bereits Schadenersatzansprüche angekündigt.
Am Dienstagmittag, den 30. August, kontrollierte der Deutsche Zoll einen mit 19 Fahrgästen besetzten türkischen Reisebus, der am Grenzübergang Walserberg - Autobahn in die Bundesrepublik einreiste. Im Rahmen dieser Kontrolle stellten die Zöllner einen Verstoß des Busunternehmers gegen das Umsatzsteuergesetz fest, weswegen dieser eine Sicherheit im unteren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen musste. Da die aufmerksamen Zollbeamten außerdem Unstimmigkeiten in Bezug auf die für den gewerblichen Personenverkehr vorgeschriebene Lizenz bemerkten, informierten sie die hierfür zuständige Verkehrspolizeiinspektion Traunstein, welche daraufhin mit drei Beamten der Schwerverkehrskontrollgruppe am Kontrollort anrückte.
In ihrer ganzheitlichen Kontrolle stellten die Polizeibeamten neben der tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigung für den gewerblichen Personentransport im Bundesgebiet erhebliche Verstöße der beiden 56- und 59-jährigen türkischen Busfahrer gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften, einen weder vorschriftsmäßig betriebenen, noch geprüften Tachographen, sowie erhebliche technische Gebrechen an dem zehn Jahre alten Mercedes Travego - Bus fest. Hierbei fiel den Beamten insbesondere der beifahrerseitige Reifen der Nachlaufachse auf, dessen Lauffläche derart tiefe Auswaschungen besaß, dass das Stahlgewebe des Reifengürtels bereits großflächig zutage getreten war. Die Windschutzscheibe des Busses wies einen massiven Steinschlag nebst einem ca. 50 cm langen Riss quer durch das Fahrersichtfeld auf. Zudem litt der Bus unter erheblichem Luftverlust an der Federung der Antriebsachse. Schließlich war das Glas der linken Rückleuchteneinheit großflächig ausgebrochen und mit Mengen an Klebestreifen „repariert“ worden.
Die Übermüdung der Fahrer sowie die Schäden am Reisebus führten selbstverständlich zur Unterbindung der Weiterfahrt. Da der türkische Busunternehmer keine Abhilfe für die weitere Beförderung der Fahrgäste und den Abtransport des Fahrzeugs leisten konnte, organisierte die Polizei Ersatzfahrer und -fahrzeug bei einem örtlichen Busunternehmer, welcher die Fahrgäste zum nächsten Bahnhof verbrachte.
Der marode türkische Reisebus wurde von der Polizei sichergestellt. Er soll am morgigen Mittwoch einer eingehenden technischen Untersuchung zugeführt werden. Beide Fahrer mussten Sicherheitsleistungen im mittleren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen und werden beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angezeigt. Mit einem weitaus höheren Bußgeld im oberen vierstelligen Euro-Bereich muss indes der Busunternehmer rechnen, zudem hat er die Kosten für den Ersatzverkehr und die Sicherstellung seines Busses, ebenfalls im vierstelligen Bereich, zu tragen. Auch er wird beim BAG angezeigt. Überdies muss er sich nun um die Instandsetzung seines Fahrzeugs vor Ort, beziehungsweise um dessen Abtransport per Fahrzeugtransporter kümmern. Zu guter Letzt äußerten mehrere Fahrgäste bereits während der Kontrolle, dass sie entsprechende Schadenersatzforderungen gegen den Busbetrieb geltend machen wollen.
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