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69-Jähriger fährt zweimal ohne Führerschein, baut Unfall und versucht über die Grenze zu flüchten

Bereits bei der Einreise musste der Fahrer aufgrund eines fehlenden gültigen Führerscheins sein Fahrzeug stehen lassen. Kurz darauf wurde er wieder in seinem Pkw gesehen. Daraufhin versuchte er nach Großgmain zu flüchten.

Ein 69-jähriger Mann aus Wien wurde am frühen Dienstagabend einer ersten Verkehrskontrolle unterzogen, als er über die B21 von Österreich kommend nach Deutschland eingereist ist. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer vergangenen Fahrt ohne gültiger Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem wies sich der Mann mit einer ungarischen Fahrerlaubnis aus, welche sich nach Überprüfung als ungültig herausgestellt hat.

Nach erfolgter Sachbearbeitung und Abwendung des Haftbefehls durch Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe wurde der Mann von der Polizeiinspektion Bad Reichenhall aus entlassen. Der Fahrzeugschlüssel konnte ihm belassen werden, da er versicherte, sein Fahrzeug durch einen Taxifahrer weiterfahren zu lassen.

Wenig später stellte eine Streifenbesatzung der Polizei Bad Reichenhall das Fahrzeug im Gemeindebereich von Bayerisch Gmain fest. Hinter dem Steuer befand sich allerdings kein Ersatzfahrer sondern der 69-jährige Wiener selbst. Nachdem er die Polizei entdeckte, wendete er und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Großgmain davon. Am Grenzübergang kam er wohl aufgrund seiner beschleunigten Fahrt von der Fahrbahn ab und überfuhr ein Verkehrszeichen. Dies hinderte ihn jedoch nicht an der weiteren Flucht. Letztlich stellte er sein beschädigtes Fahrzeug auf einem Parkplatz ab und flüchtete zu Fuß weiter. Die Beamten der Polizei Bad Reichenhall verfolgten den Mann im Rahmen einer Nacheile nach Österreich und konnten ihn letztlich auch auffinden und festhalten. Im Anschluss wurde er hinzugerufen Kollegen der österreichischen Polizei übergeben.

Den 69-jährigen erwarten nun mehrere Strafverfahren, sowohl in Deutschland als auch in Österreich, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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