Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein die Lärmimmissionen im Bereich der Stadt Laufen erhoben und dabei an einzelnen Gebäuden erhöhte Werte festgestellt. Zum Schutz der Anwohner werden an der B 20 in Laufen daher weitere Maßnahmen ergriffen. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde bereits erlassen.
Die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Berchtesgadener Land nimmt die Belange der LandkreisbewohnerInnen ernst und hat zur Verbesserung der Verkehrssituation in Laufen weitere Prüfungen vorgenommen. Daher wurde das Staatliche Bauamt Traunstein beauftragt, schalltechnische Untersuchungen nun auch für die Tittmoninger Straße durchzuführen. Nach ausführlicher Auswertung aller gesammelten und relevanten Messdaten wurde festgestellt, dass an einzelnen Gebäuden weitere Überschreitungen der Schallimmissionswerte vorliegen. Aufgrund der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sind nun weitere Maßnahmen getroffen worden, um die Lärmwerte nach der Lärmschutz-Richtlinie für den Straßenverkehr einzuhalten.
Der bereits festgelegte Bereich der Tempo-30-Beschränkung auf der Freilassinger Straße wurde bis zur Tittmoninger Straße auf Höhe Amtsgericht erweitert und am 21. Juni 2022 von der unteren Verkehrsbehörde angeordnet.
Für den weiteren Streckenverlauf sind zusätzliche Schutzmaßnahmen geplant, die zeitnah umgesetzt werden, um weitere Verbesserungen für die laut Lärmberechnung betroffenen Häuser an der Tittmoninger Straße herbeizuführen. In dem Bereich werden gezielte geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen getroffen, um den Anwohnerschutz bestmöglich zu erreichen. Diese Maßnahme wird im Rahmen eines Pilotprojekts in den kommenden Monaten durchgeführt, um Lärmreduzierungen feststellen zu können.
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