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Ukrainekrieg: Informationen zum Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine

Seit 01.06.2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Der betroffene Personenkreis wird seit Mitte des vergangenen Monats in einem Informationsschreiben durch das Jobcenter Berchtesgadener Land über den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II informiert.

Für hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter bereits erreicht haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Die betroffenen Personen werden automatisch vom Fachbereich 12 – Soziales und Senioren im Landratsamt angeschrieben und bekommen die Anträge auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zugeschickt.

Voraussetzungen für die Leistungsgewährung sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz, eine erkennungsdienstliche Behandlung und der Besitz einer Fiktionsbescheinigung sowie die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Nähere Informationen zu Grundsicherungsleistungen gibt es unter https://www.lra-bgl.de/lw/jugend-familie-soziales/finanzielle-hilfen/grundsicherunghilfe-zum-lebensunterhalt/.

Das Landratsamt unterstützt auch weiterhin gerne bei der Vermittlung von privaten Wohnungen an ukrainische Flüchtlinge. Flüchtlinge und Vermieter bzw. Eigentümer von Wohnungen können hierzu das unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/ukraine-konflikt/ veröffentliche Formular ausfüllen und an das Postfach ukrainehilfe@lra-bgl.de schicken.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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