Der 16-Jährige war durch sein Mobiltelefon so abgelenkt, dass er das Fahrzeug komplett übersah und dagegen fuhr.
Zu einem Unfall Fahrrad gegen Pkw wurde die Polizei am Sonntag um 22.30 Uhr gerufen. Wie sich herausstellte war ein 16-jähriger Radfahrer in der Innenstadt gegen ein am Straßenrand geparktes Auto aufgefahren. Ein Alkotest beim Radfahrer ergab zur Überraschung der Beamten 0,0 Promille. Nicht Alkohol war diesmal die Ursache für den auffälligen Unfall, sondern die Betrachtung seines Handys während er radelte.
Der junge Mann war so abgelenkt, dass er das geparkte Auto übersah, hinten auffuhr und gegen die Heckscheibe stieß, welche durch den Aufprall zersplitterte. Der 16-Jährige verletzte sich leicht an der Schulter. Der Schaden am Pkw dürfte mehrere Hundert Euro betragen.
Im Gespräch mit der Polizei sah er ein, dass das bestehende Handyverbot während des Fahrens mit Rad oder auch Auto durchaus einen Sinn hat.
Ein Radfahrer der während des Radelns ein Handy in der Hand hält erwartet ein Verwarnungsgeld von 55 Euro. Führt die Verwendung zu einem Verkehrsunfall ist für den Radfahrer nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 Euro fällig.
Ablenkung durch elektronische Geräte insbesondere dem Handy/Smartphone ist die am stärksten zunehmende Unfallursache in Deutschland.
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