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Schulung der Gemeinden für barrierefreies Bauen

„Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude“ war der Titel einer Online-Schulung für Baufachleute der Gemeinden im Landratsamt Berchtesgadener Land. Initiiert wurde die Schulung von Larissa Messmer, zuständig am Landratsamt für die Projektarbeit für Menschen mit Behinderung. Ziel war es, den Baufachleuten der öffentlichen Träger vielfältige Informationen an die Hand zu geben, damit Barrierefreiheit bei künftigen Baumaßnahmen noch mehr Berücksichtigung findet: Denn Barrierefreiheit spielt für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine wesentliche Rolle.

Das Thema Barrierefreiheit begleitet uns ständig. Viele Menschen sind auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen zu können. Daher wachsen die Anforderungen an die Baufachleute der Gemeinden zu diesem Thema zunehmend. Umso wichtiger ist es, dass die gesetzlichen und technischen Grundlagen sowie die Mindeststandards zum Barrierefreien Bauen und zur Erarbeitung eines Barrierefreikonzepts möglichst vielen bekannt sind.

Als Referent konnte Lutz Engelhardt, Architekt, Dipl.-Ing. (FH) und Herausgeber, Fachbuchautor und Sachverständiger für Barrierefreies Bauen gewonnen werden. Er beschäftigte sich mit vielen Fragen, die den Fachleuten regelmäßig begegnen: Was bedeutet „Barrierefreies Bauen“ und was ist ein „Barrierefreikonzept“? Was ist rechtlich relevant? Welche Anforderungen sind zu berücksichtigen? Welche bautechnischen Notwendigkeiten ergeben sich aus der aktuellen Rechtslage? Neben der bauordnungsrechtlichen Einordnung des Begriffs „Barrierefreiheit“ wurden die bautechnischen Parameter und Rahmenbedingungen zur Erstellung eines Barrierefreikonzepts erläutert.

Seminarziel war, eine Übersicht zur Anwendung der Norm DIN 18040-1 zu erhalten und insbesondere die geänderten technischen Einflussgrößen der Normen und die daraus folgenden Veränderungen im „Barrierefreien Bauen“ kennenzulernen. Des Weiteren wurden die rechtlichen Bezüge, die aufgrund der Normänderungen in der Bewertung und Beurteilung von barrierefreien Gebäuden entstehen, erläutert. Die Schulung fand bei den Teilnehmern großen Anklang und soll nun regelmäßig, auch für freiberufliche Architekten des Landkreises, angeboten werden.

Bei Interesse an der Schulung und zu allen Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gibt Larissa Mesmer telefonisch unter 08651 773 - 832 oder per E-Mail an larissa.messmer@lra-bgl.de Auskunft.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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