Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 133 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 40.754 (Stand RKI: 22.04.2022, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 510,7 (Stand RKI: 22.04.2022, 00:00 Uhr).
Aktuell gibt es 949 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 41 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 38 in Alten- und Pflegeheimen, 0 in Gemeinschaftsunterkünften und 3 in Justizvollzugsanstalten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 543 neue COVID-19-Fälle.
In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 31 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 Person intensivmedizinisch. 21 Patienten haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land.
Die KSOB behandeln an den Standorten im Landkreis Traunstein derzeit 31 COVID-19-Patienten. 1 Person hat ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und wird intensivmedizinisch betreut.
Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 62 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 58 Patienten auf der Normalstation und 4 Patienten auf der Intensivstation.
Nach dem Wegfall vieler Corona-Maßnahmen endet nun auch das Sonderförderprogramm des Freistaats Bayern für den Einsatz pandemiebedingter Verstärkerbusse bei der Schülerbeförderung. Ab Montag, 25. April 2022, entfallen daher die coronabedingten Zusatzfahrten im Landkreis.
Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im Berchtesgadener Land konnten während der vergangenen beiden Schuljahre auf insgesamt 8 Linien die Beförderungskapazitäten erhöht werden. Landrat Bernhard Kern dankt allen Beteiligten für die Umsetzung: „Insbesondere möchte ich den Verkehrsunternehmen für die gute Zusammenarbeit mit dem Landratsamt danken, wodurch wir innerhalb kurzer Zeit die Verstärkerleistungen organisieren konnten. Mein Dank gilt auch dem Freistaat Bayern, der dies durch ein Sonderfördermittel-Programm möglich gemacht hat.“
Auch wenn die Verstärkerbusse nach den Osterferien nicht mehr verkehren und viele Corona-Maßnahmen entfallen, bleiben zum Schutz der Fahrgäste wichtige Basis-Schutzmaßnahmen bestehen. So gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie in allen Schulbussen. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
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