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3G-Regelung für Besucher des Landratsamts entfällt

Im Landratsamt Berchtesgadener Land entfällt ab Montag, 4. April 2022, für Besucher die Notwendigkeit eines 3G-Nachweises. Termine können künftig wieder ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) wahrgenommen werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Zutritt zum Gebäude weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Im Amt muss ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden.

Bürgerservice online


Über das Bürgerservice-Portal sowie das BayernPortal besteht auch weiterhin die Möglichkeit verschiedene Verwaltungsdienstleistungen online zu erledigen, etwa die Fahrzeugzulassung oder die Antragstellung auf Schüler-BAföG. Alle Informationen hierzu gibt es online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrberchtesgadenerland sowie unter https://www.freistaat.bayern/.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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