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Ukrainekrieg: Landratsamt organisiert Akquise-Aktion für Unterbringungsmöglichkeiten

In der Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingsbewegung stellt die akute Unterbringung der ankommenden Menschen für die Landkreise aktuell die größte Herausforderung dar. Gleichzeitig ist die Hilfsbereitschaft im Landkreis Berchtesgadener Land weiterhin enorm. Über das E-Mail-Postfach ukrainehilfe@lra-bgl.de erreichte das Landratsamt eine Vielzahl von Angeboten aus dem privaten Bereich. Um rasch alle eingegangenen Angebote prüfen und besichtigen zu können, entschieden sich die verantwortlichen Mitarbeiter des Landratsamts nun zu einer konzentrierten Akquise-Aktion.

Einen Samstag lang drehte sich daher im Landratsamt Berchtesgadener Land alles um die Organisation weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen im Landkreis. 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Fachbereichen hatten sich dazu freiwillig gemeldet, um die Verantwortlichen in dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen.

Die Teilnehmer der Akquise-Aktion wurden im Vorfeld in Teams mit verschiedenen Aufgabenbereichen eingeteilt. 22 Mitarbeiter besichtigten die angebotenen Objekte und klärten vor Ort verschiedene Fragen mit den potenziellen Vermietern. 4 Mitarbeiter setzten sich mit der Schaffung einer weiteren dezentralen Anlaufstelle im Landkreis auseinander. 2 Juristen standen für privatrechtliche Fragestellungen zur Verfügung. Aus der Katastropheneinsatzleitung (KEL) heraus – ein spezieller Raum, von dem aus normalerweise die Führungsgruppe Katastrophenschutz arbeitet – wurde die Sonderaktion geleitet und koordiniert.

Gegen 15:45 Uhr kehrten die letzten Mitarbeiter schließlich ins Landratsamt zurück – mit guten Nachrichten: Am Ende konnten durch die Aktion 200 neue Unterbringungsplätze im Landkreis geschaffen werden. Die Aufgabe der Unterkunftsverwaltung endet damit aber noch nicht. Nun gilt es, die Mietverträge anzufertigen und den Vermietern zur Unterschrift zuzusenden.

„Die Hilfsbereitschaft in unserem Landkreis ist enorm. Mit den geschaffenen Kapazitäten können wir zahlreichen notleidenden Menschen eine erste Unterkunft bieten“, zeigt sich Landrat Bernhard Kern am Samstagabend sichtlich begeistert. „Ich danke allen Personen im Landkreis, die uns in unserer Arbeit für die Geflüchteten Menschen in der Ukraine unterstützen. Besonders möchte ich mich aber auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt bedanken, die seit Beginn dieser Flüchtlingsbewegung unermüdlich im Einsatz sind.“

Das Landratsamt Berchtesgadener Land sucht auch weiterhin dauerhafte Unterkünfte für Geflüchtete, möglichst mit einer Mietdauer über 6 Monaten. Wer entsprechenden Wohnraum anbieten kann, wird gebeten, sich per E-Mail an ukrainehilfe@lra-bgl.de zu wenden.

Hinweis zum Sirenenprobealarm der Feuerwehren


Am ersten Samstag im Monat zwischen 10:30 Uhr und 12:30 Uhr wird routinemäßig der monatliche Sirenenprobealarm durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Traunstein ausgelöst. Betroffen sind hier alle Feuerwehrsirenen, nicht jedoch die bestehenden Sirenen des Katastrophenschutzes. Dieser Probealarm dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Alarmierungseinrichtungen der Feuerwehren und ist deshalb eine feste und wichtige Maßnahme.

Innerhalb der ILS-Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein haben sich die Verantwortlichen dazu entschlossen, den monatlichen Sirenenprobealarm der Feuerwehren aufgrund dessen großer Bedeutung auch im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise weiterhin durchzuführen. Ziel ist hierbei, die Alarmierungssicherheit der Feuerwehren regelmäßig zu überprüfen und somit nachhaltig zu sichern.

Das Landratsamt informiert ankommende Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen über die Hintergründe und Bedeutung des Probealarms. Personen, die privat Bekannte und Verwandte bei sich aufgenommen haben, werden gebeten, mit den Geflüchteten ebenfalls vorab über das Thema zu sprechen.

Unterschiede beim Sirenenheulton


Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Nr. 1: Sirenenalarm zur Alarmierung der Feuerwehreinsatzkräfte (Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen)

Nr. 2: Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten (Heulton von einer Minute Dauer).

red/Pressemitteilung LRA BGL

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