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Seit Freitag 633 neue positive Coronatestungen im Berchtesgadener Land

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Freitag 633 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 15 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 37.453 (Stand RKI: 28.03.2022, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 1.950,6 (Stand RKI: 28.03.2022, 00:00 Uhr).

Aktuell gibt es 2.734 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 110 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 105 in Alten- und Pflegeheimen, 1 in Gemeinschaftsunterkünften und 4 in Justizvollzugsanstalten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 2.074 neue COVID-19-Fälle.

In der vergangenen Woche (KW 12) wurden im kommunalen Testzentrum BGL in Bayerisch Gmain insgesamt 1.356 Personen abgestrichen. COVID-19-positiv getestete Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land haben, werden nicht zur Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gezählt und werden daher auch nicht zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des Berchtesgadener Lands herangezogen.

In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 47 COVID-19-Patienten normalstationär behandelt. 35 Patienten haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land.

Die KSOB behandeln an den Standorten im Landkreis Traunstein derzeit 57 COVID-19-Patienten. 4 Personen haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land, davon wird 1 Person intensivmedizinisch behandelt.

Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 104 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 99 Patienten auf der Normalstation und 5 Patienten auf der Intensivstation.

Gemeindeverteilung


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

GemeindeEinwohner je GemeindeStand: 24.03.2022Stand: 28.03.2022
Ainring9.847196181
Anger4.532125104
Bad Reichenhall18.530352339
Bayerisch Gmain3.0867481
Berchtesgaden7.698162139
Bischofswiesen7.280123142
Freilassing17.289400340
Laufen7.319167137
Marktschellenberg1.7642624
Piding5.447113125
Ramsau b. Berchtesgaden1.7143931
Saaldorf-Surheim5.554145112
Schneizlreuth1.3252421
Schönau a. Königssee5.5966470
Teisendorf9.346234228
GESAMT106.3272.2442.074


Altersverteilung


Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:

JahrgangStand: 21.03.2022Stand: 28.03.2022
2011 – 2021234190
2001 – 2010303274
1991 – 2000364311
1981 – 1990350322
1971 – 1980307294
1961 – 1970289338
1951 – 1960146194
1941 – 19508599
1931 – 19404447
1921 – 193045
Gesamt2.1262.074


Aktueller Stand der Impfungen


Mit Stand Samstag, 26. März 2022, 17:00 Uhr sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 187.805 Impfungen durchgeführt worden. Diese verteilen sich auf 66.237 Erstimpfungen (62,37 %), 67.500 Zweitimpfungen (63,56 %), 52.070 Auffrischungsimpfungen (77,14 % aller Zweitgeimpften), 1.216 zweite Auffrischungsimpfungen (nur Impfzentrum) und 782 Impfungen bei Unter-12-Jährigen (nur Impfzentrum).

Hinweis: In vielen Landkreisen sind statistisch mehr Zweit- als Erstimpfungen erfasst. Dieser Effekt kommt im Wesentlichen dadurch zu Stande, dass Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson lange als abgeschlossene Impfung und damit als Zweitimpfungen erfasst wurden. Auch Personen, die nach überstandener COVID-19-Erkrankung eine Impfdosis erhalten haben, flossen in die Statistik der Zweitimpfungen mit ein.

Hinweis zur Kontaktpersonennachverfolgung


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regelungen zur Kontaktpersonennachverfolgung geändert. Basierend auf den neuen Vorgaben ermitteln die Gesundheitsämter künftig keine Kontaktpersonen mehr im häuslichen Umfeld einer Indexperson. Von Seiten des Ministeriums wird lediglich empfohlen, seine Kontakte freiwillig zu reduzieren, sich regelmäßig zu testen und auf Krankheitssymptome zu achten.

Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wurde bereits vor längerem das weitere Umfeld des Indexfalles ausgenommen. Nun unterliegen in einem weiteren Schritt die engen Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld keiner Quarantäne mehr. In der Praxis wirkt sich dies etwa im Bereich der ungeimpften Kinder und Jugendlichen aus, die so weiterhin in Kindergärten oder Schule gehen können.

Informationen zu den Regelungen für Quarantäne und Isolation in Bayern gibt es auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#infektionsketten-eindaemmen sowie https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-quarantaene-und-isolation.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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