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Nächtliche Sperrung der BGL10 zwischen Thundorf und Vachenlueg aufgrund der Amphibienwanderung ab 9. März 2022

Jedes Jahr im Frühling machen sich die Amphibien im Landkreis auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Während der Wanderung sind Lurch & Co. vielen Gefahren ausgesetzt. Um dem Straßentod vorzubeugen und am Erhalt der Amphibienpopulationen mitzuwirken, werden im Landkreis Berchtesgadener Land von der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landschaftspflegeverband (LPV) und Ehrenamtlichen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.

An einigen Orten weisen Schilder mit dem Froschsymbol Autofahrer auf Wanderrouten der Tiere hin. An ungesicherten Übergängen wird vor allem zur Dämmerung um geschwindigkeitsreduzierte Fahrweise gebeten, denn bereits die Sogwirkung bei 30 km/h kann bei Amphibien tödliche Organschäden erzeugen. Stellenweise werden, durch den LPV organisiert und mit Hilfe der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land finanziert, vor-übergehend Kunststoffzäune errichtet. Hier werden die Tiere abends gesammelt und von vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern und den Kreisgruppen von Landesbund für Vogelschutz und BUND Naturschutz über die Straße zum Laichgewässer getragen.

Nächtliche Sperrung ab 9. März 2022


Die wirkungsvollste Schutzmaßnahme ist die nächtliche Sperrung von Straßen. Die nächtliche Wanderung der Tiere ist sehr witterungsabhängig. An der BGL 10 zwischen Thundorf und Vachenlueg werden die Schranken je nach Witterung ab Mittwoch 9. März 2022 täglich um 19:00 Uhr geschlossen und um 07:00 Uhr früh wieder geöffnet (Umfahrung siehe beiliegende Karte). Die Umfahrung ist beschildert.

Auf diese Weise wird ein wesentlicher Betrag geleistet, Amphibienpopulationen im Landkreis Berchtesgadener Land zu erhalten. Von der Sperrung Betroffene werden um Verständnis gebeten.

Alle können etwas tun


Der Landschaftspflegeverband koordiniert die betreuten Übergänge vor Ort mit den Freiwilligen. Wer Zeit und Lust hat, hier mitzuarbeiten, kann sich beim Landschaftspflegeverband unter 08654/ 1299133 melden.

Wer an anderer Stelle einen ungesicherten Amphibienübergang sieht oder kennt, kann sich jederzeit an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt oder den Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. wenden.

Weitere Gefahren für Amphibien stellen Kellerschächte dar. Ein Abdecken der Schächte oder ein gelegentliches Überprüfen auf hineingefallene Kröten und Frösche erspart den Tieren den Hungertod. Als hilfreich kann sich auch eine schräg in den Schacht gestellte Holzlatte erweisen, auf der die Tiere den Schacht eigenständig verlassen können.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
froschsperre bgl10 00

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